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14.09.2005

Mittelständler kehren Börse den Rücken

Repräsentative Befragung des börsennotierten deutschen Mittelstands zeigt: Jeder Dritte erachtet die heutigen Compliance-Kosten von durchschnittlich knapp 634.000 Euro pro Jahr für nicht mehr vertretbar; jedes fünfte Unternehmen stellt aktuell seine Börsennotierung in Frage.

Frankfurt und München im September 2005. Im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahlen hat die internationale Wirtschaftskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz die Frankfurter Meinungsforscher von FINANCE-Research beauftragt, eine repräsentative Befragung unter Deutschlands CFOs und Chefsyndici bezüglich des Themas „Compliance" vorzunehmen. Die zentrale Frage lautete: Sind die jüngsten Maßnahmen des Gesetzgebers im Bereich Kapitalmarktrecht aus Emittentensicht ein unnützer Kostentreiber, oder wird wachsendes Anlegervertrauen spürbar? Angeschrieben wurden alle mittelständischen börsennotierten deutschen Gesellschaften (408). Die Rücklaufquote betrug 16,9 Prozent, so dass von repräsentativen Ergebnissen gesprochen werden kann.

Börse wird zu teuer

Jedes dritte der befragten Unternehmen hält den mit der Erfüllung von Compliance- Auflagen verbundenen Verwaltungsaufwand für unangemessen und nicht mehr vertretbar. Weitere 58 Prozent der Befragten beurteilen den damit verbundenen Verzehr an Managementressourcen immerhin noch als „grenzwertig". Insgesamt zieht inzwischen deshalb jedes fünfte börsennotierte deutsche Unternehmen in Erwägung, die Börse wegen der teilweise ausufernden Regulierungsauflagen wieder zu verlassen.

In den letzten fünf Jahren sind die Kosten zur Einhaltung von externen und internen Vorschriften bei den allermeisten befragten Unternehmen gestiegen. Im Durchschnitt haben die Kosten in diesem Zeitraum um 85 Prozent zugelegt. Die jährlichen Aufwendungen, die unmittelbar dem Themenfeld „Compliance" zuzurechnen sind, belaufen sich laut der Umfrage auf annähernd 634.000 Euro pro Jahr und Unternehmen.

Verantwortlich für diese Kostenexplosion ist unter anderem das „Anlegerschutzverbesserungsgesetz". Die Mittelständler kritisieren hier unklare Formulierungen in den gesetzlichen Vorgaben. Eines der befragten Unternehmen meinte, einige der neuen und gut gemeinten Gesetze und Verordnungen seien „noch schlechter gemacht als das Dosenpfandgesetz".

Die größten und beratungsintensivsten Unsicherheiten plagen die Befragten in den Punkten Umsetzung der Ad-hoc-Pflichten, Erstellung von Insiderlisten und Verschärfung der Organhaftung. So sei z.B. der Begriff „Insiderinformation" nicht klar definiert, was angesichts der damit verbundenen verschärften Haftungsrisiken nicht hinnehmbar sei.

Staat reguliert Börse kaputt

Die Schwellen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das am 01.11.2005 in Kraft tritt, gesenkt. Weiterhin plant der Gesetzgeber die Einführung einer direkten Haftung von Organmitgliedern gegenüber Aktionären.

In diesem Zusammenhang sind 36 Prozent der Befragten der Ansicht, dass sie hierdurch in ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt werden und erwägen beispielsweise, von bestimmten operativen Geschäften Abstand zu nehmen, um Haftungstatbeständen zuverlässig ausweichen zu können.

Fast alle befragten Unternehmen sehen keine entscheidenden Verbesserungen für Emittenten und meinen, dass die neuen Gesetze eher belastend und abschreckend wirkten, da der Verwaltungsaufwand steige. 48 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass auch für Anleger keine entscheidenden Verbesserungen erreicht worden seien.

Erhöhter Transparenz für den Anleger steht nach wie vor eine zusätzliche Bürokratisierung in Unternehmen gegenüber. Die Nützlichkeit der angestrebten Transparenz wird allerdings vielfach bezweifelt. Dr. Tobias Bürgers, Managing Partner von Nörr Stiefenhofer Lutz, meint dazu: „Man kann das Vertrauen der Anleger nicht durch Maßnahmen gewinnen, die bei den Emittenten für große Unsicherheiten und Missverständnisse sorgen." Wer des gut Gemeinten zu viel betreibe, versperre die Brücke des Mittelstands zu den Eigenkapitalquellen der Börse: „Nur eine entschlossene Konzentration und Präzisierung der Regulierung setzt die mit der Börse verbundenen Investitionsmittel für den Mittelstand nachhaltig frei."

Von der wie immer zusammengesetzten neuen Bundesregierung erhoffe die Mandantschaft seines Hauses sehnlichst, dass der Regulierungsdschungel wieder deutlich gelichtet werde. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Börse als Plattform für die Eigenkapitalbildung des Mittelstandes verloren gehe.

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