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Dr. Michael Neumann
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18.04.2005

München. Das globale Netzwerk führender unabhängiger Wirtschaftskanzleien, Lex Mundi, kann mit deutlich mehr Staranwälten aufwarten als die bestplatzierte integrierte Sozietät. Das ergibt eine Analyse von Anwaltsranglisten, die der britische Verlag Practical Law Company (PLC) aufgestellt hat. Der Verlag befragte dazu die Rechtsabteilungsleiter der 5.000 größten Unternehmen weltweit. Darüber hinaus berücksichtigte er die Meinung von Anwälten über ihre Kollegen. In Deutschland ist Nörr Stiefenhofer Lutz das einzige Mitglied von Lex Mundi.

Die Untersuchung erstreckt sich auf alle Gebiete des Wirtschaftsrechts und mehr als 70 Rechtsordnungen. Die befragten Justiziare und Rechtsanwälte müssen herausragende Anwälte benennen und diese nochmals in drei Kategorien einteilen: führende, sehr empfohlene und empfohlene Anwälte. Für die Spitzenkategorie gibt es drei Punkte, für die mittlere zwei und für die einfache einen Punkt. Nach dieser Art der Auswertung durch PLC erreichten die Staranwälte der Lex-Mundi-Kanzleien gemeinsam eine Summe von 1.016 Punkten. Die internationale Sozietät Baker & McKenzie kam dagegen nur auf 417 Zähler, gefolgt von Clifford Chance mit 394 und Freshfields Bruckhaus Deringer mit 384. An zweiter Stelle bei den Kanzlei-Netzwerken rangiert die World Services Group mit 495 Punkten.

PLC führte die Befragung in diesem Jahr zum zehnten Mal durch. Veröffentlicht werden die Ergebnisse in dem angesehenen Anwalts-Verzeichnis „PLC Which Lawyer“.

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