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Die Importeure des Bieres der Marke „Budweiser Budvar" haben gegen die Budweiser Budvar Importgesellschaft mbH, die neu gegründete Importgesellschaft der Brauerei in Tschechien, vier einstweilige Verfügungen erstritten. Die Brauerei hatte zeit- und inhaltsgleich sämtliche, seit vielen Jahren laufenden Importverträge zum 31.12.2003 gekündigt. Den Kündigungen sind die Importeure mit einer Klage vor dem zuständigen Schiedsgericht in Prag entgegengetreten.
Anfang 2004 versuchte die Budweiser Budvar Importgesellschaft mbH, alle wesentlichen Kunden der Importeure abzuwerben. Die Importeure Otto Pachmayr GmbH & Co. Mineralwasser KG, die Kamphenkel GmbH & Co. Vertriebs-KG, die Strelow GmbH & Co. KG und die Heinz Kampmann GmbH & Co. KG haben daraufhin einstweilige Verfügungen gegen die Budweiser Budvar Importgesellschaft mbH erwirkt, die alle im Widerspruchsverfahren vor den zuständigen Landgerichten bestätigt wurden. Auf ausdrücklichen Hinweis der Gerichte in den mündlichen Verhandlungen hat die Budweiser Budvar Importgesellschaft mbH die beim OLG München und beim Brandenburgischen OLG anhängigen Berufungen zurückgenommen. Bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens dürfen die Budweiser Budvar n.p. und die Budweiser Budvar Importgesellschaft mbH selbst keine Produkte in den den Importeuren zugewiesenen Vertriebsgebieten vertreiben. Die betroffene Fläche macht mehr als die Hälfte des Bundesgebiets aus, der Gegenstandswert der Verfahren liegt im zweistelligen Millionenbereich.
Beratung Importeure Nörr Stiefenhofer Lutz: Jan F. Krekel LL.M. (verantwortlicher Partner), Dr. Tanja Kristin, beide Büro München
Beratung Budweiser Hogan Hartson Raue, Dr. Justus Schmidt-Ott
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