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Dr. Michael Neumann
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17.08.2004

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen für insgesamt nichtig erklärt, weil er von der hessischen Landesregierung nicht ordnungsgemäß genehmigt wurde. Damit ist - rückwirkend bis Anfang 2001 - die aktuelle überörtliche Planungsgrundlage für einen der stärksten deutschen Wirtschaftsräume entfallen.

Dies könnte u.a. Auswirkungen auf den geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens haben. Die hessische Landesregierung hatte in der Genehmigung des Regionalplans angeordnet, den Ausbau des Flughafens in einem künftigen Änderungsverfahren zum Regionalplan verbindlich festzuschreiben. Vor allem gegen diese Festlegung wandten sich sieben Städte in der Umgebung des Flughafens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte die gegen den Regionalplan gerichteten Normenkontrollanträge zunächst als unzulässig ab, weil hessische Regionalpläne keine Rechtsvorschriften seien.

Auf die Revision der Städte Flörsheim und Offenbach hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil auf und entschied, dass jedenfalls Ziele der Raumordnung in einem Regionalplan im Wege der Normenkontrolle überprüft werden können. Nach Zurückweisung der Sache kam es nunmehr auf den Normenkontrollantrag der Stadt Flörsheim hin zur Nichtigerklärung des gesamten Regionalplans.

Nunmehr gilt in Südhessen wieder ein Regionalplan aus dem Jahre 1995, der eine Weiterentwicklung des Frankfurter Flughafens nur innerhalb des vorhandenen Zauns vorsieht. Dies könnte sowohl Auswirkungen auf die geplante neue Landebahn als auch auf das laufende Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Werfthalle für den neuen Airbus A 380 am Flughafen Frankfurt haben, da diese außerhalb des Zauns errichtet werden soll. In einer ersten Presseerklärung kündigte der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung an, die Landesregierung werde prüfen, ob der für nichtig erklärte Regionalplan durch eine neue, ordnungsgemäße Genehmigung wieder in Kraft gesetzt werden könne.

Vertreter Stadt Flörsheim: Nörr Stiefenhofer Lutz

Raimund Volpert, Dr. Lars Diederichsen (beide Partner in München)

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