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KGaA ermöglicht Vereinheitlichung der Aktiengattungen bei gleichwertigen Standards für Corporate Governance und Unternehmenstransparenz
Die in Frankfurt am Main und New York börsennotierte Fresenius Medical Care AG hat den Formwechsel in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) abgeschlossen. Am Freitag wurde der Formwechsel ins Handelsregister eingetragen. Der weltweit führende Anbieter von Dialyseprodukten ließ sich dabei von einem Anwaltsteam von Nörr Stiefenhofer Lutz um den Frankfurter Partner Dr. Laurenz Wieneke beraten.
In einem ersten Schritt wurden den Inhabern der 26,4 Millionen Vorzugsaktien die Möglichkeit eingeräumt, ihre Papiere in Stammaktien umzuwandeln. Die Stammaktien wurden dadurch attraktiver und liquider. Dies wiederum verbesserte die finanzielle Flexibilität von Fresenius. Im zweiten Schritt wandelte Fresenius Medical Care in eine KGaA um.
Persönlich haftender Gesellschafter der KGaA ist nunmehr eine Tochtergesellschaft der Konzernmutter Fresenius AG. Diese Gesellschaft hat ebenfalls die Rechtsform einer AG. Dadurch entstand die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA.
„Der Charme dieser Struktur ist“, so Wieneke, „dass sich an der unternehmerischen Kontrolle durch die Mutter Fresenius nichts geändert hat, die Fresenius Medical Care aber trotzdem die Aktiengattungen bei gleichwertigen Standards für Corporate Governance und Unternehmenstransparenz vereinheitlichen konnte.“
Nörr Stiefenhofer Lutz für Fresenius Medical Care
Gesellschaftsrecht und deutsches Kapitalmarktrecht: Dr. Laurenz Wieneke, LL.M. (Partner, Frankfurt), Dr. Torsten Fett (Associate, Berlin)
Deutsches und US-Kapitalmarktrecht: Dr. Holger Alfes, LL.M. (Partner, Frankfurt)
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