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Er ist Gründer einer der zehn größten Kanzleien in Deutschland und sein Name ist immer noch Bestandteil des Kanzleinamens. Eine Seltenheit in der deutschen Rechtsanwalts-Landschaft, wo viele klangvolle Namen einer Fusion mit britischen oder amerikanischen Sozietäten geopfert wurden. Die Rede ist von Dr. Alfred Stiefenhofer, Gründungspartner von Nörr Stiefenhofer Lutz. Am 31. März wird er 75 Jahre alt.
1959 erhielt Stiefenhofer die Zulassung zur Anwaltschaft. Noch am gleichen Tag ernannte ihn sein Mentor Dr. Eduard Oehl zum Partner. Ein Wunschtraum für junge Anwälte heute, die bei vielen Kanzleien zwischen fünf und sieben Jahren auf die Partnerschaft warten müssen – die meisten vergeblich. Namensparter Dr. Rudolf Nörr war schon zwei Jahre vor Stiefenhofer bei Oehl eingestiegen. „So waren wir zu Dritt und galten damit Ende der fünfziger Jahre in München schon als Großkanzlei“, erzählt Stiefenhofer.
In kurzer Zeit kamen zwei weitere Anwälte hinzu. 1968 brauchte die Kanzlei mehr Raum. Deshalb zog man um in das Haus Brienner Straße 28, das noch heute Hauptsitz der Partnerschaft ist - einem internationalen Beratungs-Unternehmen mit 340 Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit 12 Büros in 8 Ländern.
1987 erklärte das Bundesverfassungsgericht standesrechtliche Niederlassungsbeschränkungen für nichtig und ermöglichte damit überörtliche Sozietäten. Stiefenhofer ahnte, welches Wachstum dieser Dammbruch bei den Kanzleien auslösen würde. Im Kreis von damals 30 Kollegen wagte er die Prognose, im Jahr 2000 werde die Kanzlei 100 Anwälte haben. „Die meisten lächelten darüber“, sagt Stiefenhofer. „Tatsächlich waren es dann 120 Anwälte.“
Die partnerschaftliche Kultur hält Stiefenhofer für eine herausragende Stärke „seines“ Unternehmens, eine Tradition, die es trotz allen Wandels in der Branche unbedingt zu bewahren gelte. Bis Mitte der achtziger Jahre gab es keinen schriftlichen Sozietätsvertrag. Von der Aufnahme bis zur Gewinnverteilung wurde alles per Handschlag besiegelt. Ende der siebziger Jahre gab es ein Blatt mit schriftlichen Regeln für den Fall, dass ein Partner stirbt. Erst 1987 unterzeichneten die Partner den ersten Sozietätsvertrag.
„Heute noch mehr als früher sind Mandanten auf funktionierende Teams angewiesen“, sagt Stiefenhofer. Neid unter den Partnern, interne Konkurrenzkämpfe und feindseliger Umgang schadeten deshalb nicht nur der Unternehmenskultur sondern auch dem Mandanten. Die Equity-Partnerschaft solle deshalb ein Bund auf Lebenszeit sein, zumindest für die Dauer der beruflichen Laufbahn. „Das gelingt der Partnerschaft heute nicht mehr durchgängig“, räumt Stiefenhofer ein. Doch sind Abgänge von Partnern im Branchenvergleich sehr selten.
Bis zum Rückzug aus dem Tagesgeschäft praktizierte Stiefenhofer als Generalist. Seine Mandanten, unter denen sich auch international tätige Unternehmen befinden, beriet er auf vielen Gebieten des Wirtschaftsrechts: Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Diese Vielfalt empfand er als reizvoll. Heute sei das jedoch wegen der zunehmenden Spezialisierung nicht mehr möglich.
Trotzdem ist eine gewisse Breite der Ausbildung nach Ansicht von Stiefenhofer unentbehrlich. Man könne als Anwalt nur richtig beraten, wenn man die steuerlichen Auswirkungen seines Rats kenne, meint er. Diese Überzeugung prägt bis heute die Struktur der Kanzlei. Neben Anwälten arbeiten dort Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Kooperationspartner THI AG übernimmt für Mandanten Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfung. Die Tochtergesellschaft NSL Consulting erteilt betriebswirtschaftlichen Rat bis hin zur finanziellen Due Diligence.
Die wirtschaftlichen Aussichten der Großkanzleien schätzt Stiefenhofer optimistisch ein. Die Regelungsdichte und –tiefe nehme zu. Recht, Steuern und Wirschaftsprüfung gewönnen weiterhin und zunehmend an Bedeutung. Da sei es egal, ob es 140.000 oder 240.000 Anwälte in Deutschland gebe. „Entscheidend ist, dass man zur Spitzengruppe gehört.“
Auch wenn Stiefenhofer keine „juristischen Knoten“ mehr lösen mag, wie er selbst sagt. In der Partnerschaft ist er weiterhin aktiv. Sein Rat wird gesucht und geschätzt. Jungen Rechtsanwälten rät Stiefenhofer, exzellente Rechts- und Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, sich loyal gegenüber den eigenen Partnern zu verhalten und uneingeschränkt für den Mandanten da zu sein. Der Anwaltsberuf müsse mit Begeisterung und Leidenschaft und mit vollem Einsatz ausgeübt werden. Wer darüber hinaus das Privatleben und die Familie nicht vergesse, könne nichts falsch machen.
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