dotted_260

Dr. Michael Neumann steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei Ihren Recherchen.

Dr. Michael Neumann
Leiter Business Development & Kommunikation
Brienner Straße 28
80333 München
Tel +49-(0)89-286 28-226
michael.neumann
Bitte kontaktieren Sie Dr. Michael Neumann >>

dotted_260

14.03.2006

Übertragung behördlicher Zuständigkeit muss öffentlich geschehen

München, 14. März 2006. Fluggesellschaften müssen zwar weiterhin kontrollieren, ob alle Passagiere im Besitz von gültigen Papieren für die Einreise nach Deutschland sind. Behördliche Zwangsgelder, die wegen fehlender Kontrolle von der Bundesgrenzschutzdirektion verhängt wurden, sind jedoch wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit rechtswidrig und müssen daher von der Bundesrepublik Deutschland zurückerstattet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) heute auf eine Klage von British Airways (14. März) entschieden (Az: 1 C 3.05 und 1 C 11.05). „Die Urteile haben grundsätzliche Bedeutung, weil damit rechtsstaatliche Prinzipien bei der Verlagerung staatlicher Aufgaben auf andere Behörden und auf Private gestärkt werden“, kommentiert Uwe Erling, Prozessvertreter vom British Airways und Rechtsanwalt im Münchner Büro der internationalen Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz.

Zuständig für die Androhung von Zwangsgeldern wegen mangelnder Kontrolle von Einreisepapieren ist nach § 74 Absatz 2 Ausländergesetz das Bundesministerium des Innern (BMI). Diese Zuständigkeit hatte das BMI im Jahr 2001 per Erlass an die früheren Bundesgrenzschutzdirektionen übertragen, die heutigen Bundespolizeidirektionen. Dazu wählte das BMI die Form eines Erlasses, der nicht veröffentlicht wird.

Diese „geheime“ Verlagerung der Zuständigkeit war nach Ansicht der Richter rechtswidrig. Die Übertragung hätte nur in Form einer Rechtsverordnung erfolgen dürfen, die in einer öffentlich zugänglichen amtlichen Publikation bekannt gemacht wird. „Mit der Entscheidung stärkt das BVerwG den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass eine Bürger aus allgemein zugänglich Quellen erkennen können muss, mit welchem Recht eine Behörde an ihn herantritt“, sagt Erling.

Für die Fluggesellschaften bedeutet das Urteil jedoch allenfalls einen Etappensieg. Die ihnen auferlegten Zwangsgelder für fehlerhafte Kontrollen von Einreisepapieren bekommen sie zwar zurück, weil die Bescheide aufgehoben wurden. Eine Heilung des Zuständigkeitsfehlers mit Wirkung für die Vergangenheit ist dem BMI nach §§ 45,46 Verwaltungsverfahrensgesetz auch nicht möglich. Jedoch hat Ministerium die Zuständigkeit bereits Mitte 2005 wirksam per Rechtsverordnung auf die Bundespolizeidirektionen übertragen.

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben Auswirkungen auf zahlreiche weitere noch anhängige Zwangsgeldverfahren gegen Fluggesellschaften. Allein gegen British Airways sind damals über 40 – nach den heutigen Entscheidungen rechtswidrige – Zwangsgeldbescheide über insgesamt mehr als 70 000 Euro ergangen.

Kanzleiportrait

Die wichtigsten Informationen zur Partnerschaft für Sie als PDF zum Download >>

dotted_150
Abonnement

Sie können die Meldungen bequem und aktuell per E-Mail erhalten >>

dotted_150