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Der Vorstand der Volkswagen AG (VW) unterzeichnet heute ein Abkommen mit dem Russischen Wirtschaftsministerium über die zollbegünstigte Einfuhr von Fahrzeugkomponenten für das in Russland geplante VW-Werk. Ein Team von Nörr-Anwälten des von Dr. Hans-Peter Zier geleiteten Moskauer Nörr Büros beriet den Wolfsburger Automobilkonzern bei der Vertragsausarbeitung und in mehreren Verhandlungsrunden über rund vier Monate. Für VW wird die Produktion von Fahrzeugen für den russischen Markt dank der Zollbegünstigung auf einzuführende und unter den Anwendungsbereich der Regierungsverordnung Nr. 166 fallende Fahrzeugkomponenten deutlich günstiger.
Dieses Abkommen stellt einen wesentlichen Mile Stone bei der Umsetzung des VW-Investmentprojektes (mit Investitionen im dreistelligen Millionenbereich) zum Aufbau des Werkes in Russland dar. Das Moskauer Büro von Nörr berät VW im genannten Projekt überdies in immobilien-, vertrags- und investitionsrechtlichen Fragen, die u.a. im Zusammenhang mit dem Abschluss einer nunmehr abzuschließenden Standortvereinbarung von maßgeblicher Bedeutung sind.
Berater Volkswagen: Nörr Stiefenhofer Lutz
Zollrecht / Öffentliches Recht: Ilja Rybalkin (Local Partner), Moskau Investitionsrecht / Zivilrecht: Ilja Rachkov (Senior Associate), Moskau Björn Paulsen (Local Partner), Igor Eliseev (Associate) Moskau
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