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Dr. Michael Neumann
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21.06.2006

Dr. Dieter Schenk, Partner der internationalen Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz, hat für das Gebiet des Aktienrechts die Verteidigung des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Mannesmann AG, Prof. Dr. Joachim Funk, bei der Neuauflage des größten Wirtschaftsstrafverfahrens in Deutschland übernommen. Das Strafrecht deckt weiterhin der Saarbrücker Anwalt Prof. Dr. Egon Müller ab.
Schenk gilt als profilierter Gesellschaftsrechtler und Experte für Fusionen und Übernahmen (M&A). Zu seinen Mandanten zählen mehrere Dax-30-Konzerne. Mandanten sagen über Schenk laut Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien, er sei „ungemein gut im Aktienrecht“. Wettbewerber halten ihn für einen „der wichtigsten Corporate-Anwälte in München“.
Bei Nörr Stiefenhofer Lutz hat Schenk zusätzlich die Funktion eines von zwei Sprechern inne. Das Amt entspricht dem eines Managing Partners in britischen oder US-Kanzleien.
Den Angeklagten im „Mannesmann-Prozess“ wird vorgeworfen, den Straftatbestand der Untreue verwirklicht zu haben. Im Aktienrecht geht es dabei vornehmlich um die Frage, ob der Aufsichtsrat der Mannesmann AG nach der Fusion mit Vodafone den Vorständen und Aufsichtsräten von Mannesmann Zahlungen genehmigen durfte, die über die vertraglich vereinbarten Bezüge hinausgingen, sowie um die Abfindung von Vorstandspensionen.
Das erneute Strafverfahren war erforderlich geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im Dezember vergangenen Jahres die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben hatte. Vom 26. Oktober an wird erneut vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt, allerdings wie gesetzlich vorgeschrieben vor einer anderen Strafkammer.

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