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Der Produkthaftungs-Experte Dr. Thomas Klindt (39), Rechtsanwalt im Münchner Büro der internationalen Partnerschaft Nörr Stiefenhofer Lutz, ist von der Universität Kassel zum Honorarprofessor ernannt worden. Sein Lehrauftrag umfasst das gesamte Technikrecht von der europäischen CE-Kennzeichnung über Arbeitsschutz bis zur Produkthaftung. Grund für die Ernennung in vergleichsweise jungen Jahren waren herausragende wissenschaftliche Leistungen, die auch auf Klindts langjähriger praktischer Erfahrung aus der Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen beruhen.
Unter seinen zahlreichen Veröffentlichungen befinden sich Standardwerke wie die Kommentare zum Gerätesicherheitsgesetz und zum Produktsicherheitsgesetz (Beck Verlag). In Kürze wird das Nachfolgewerk erscheinen: Der Kommentar zum zusammengeführten Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Ferner ist Klindt Mitherausgeber der Zeitschrift für Stoffrecht. Vor allem von Managern geschätzt wird der praktische Leitfaden „Rückrufmanagement" (Beuth Verlag), den Klindt mit zwei Co-Autoren verfasst hat.
Als Anwalt deckt Klindt den gesamten Bereich der Produktsicherheit und Produkthaftung ab: von der präventiven Beratung bei der Vertragsgestaltung (Klauseln zur Durchsetzung und Abwehr von Regressen), der Implementierung von Rückrufmanagement-Systemen über grenzüberschreitende Produktrückrufe und Produkthaftungsprozesse bis zur Beratung bei strafrechtlichen Ermittlungen und versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Speziell Vorstände und Geschäftsführer berät er bei Haftung für Arbeitsunfälle (Arbeitsschutzmanagement).
Ein weiteres Spezialgebiet ist das internationale öffentlich-rechtliche Warenvertriebsrecht. Stellt die zuständige Behörde bei einem Produkt einen - vermeintlich - gefährlichen Mangel fest, kann sie einen Vertriebsstopp verhängen. Für ein Unternehmen kann das einen herben Umsatzverlust bedeuten, in extremen Fällen die Insolvenz.
Mit der Ernennung Klindts zum Professor baut Nörr Stiefenhofer Lutz ihre Spitzenstellung im Produkthaftungsrecht weiter aus. Vom juristischen Fachverlag Juve erhielt die Partnerschaft vergangenes Jahr die Auszeichnung „Kanzlei des Jahres“ für Produkthaftung. Der Leiter der Abteilung Produkthaftung, Michael Molitoris (47), gilt laut dem internationalen Anwaltsverzeichnis „Who´s who of Product Liability Defense Lawyers“ als „bester Anwalt für die Abwehr von Produkthaftungsansprüchen in Deutschland“ (s. www.Whoswholegal.com).
Die Risiken aus Produkthaftung und Produktsicherheit haben zugenommen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die bekannten Überspitzungen in US-amerikanischen Prozessen. Großangelegte Produktrückrufe betreffen neben den Herstellern des Endprodukts auch die in Regress genommenen Zulieferer und Versicherer. Die Sicherheitsbehörden nehmen ihre Marktüberwachungsfunktion in ganz Europa aktiver wahr als noch vor einigen Jahren. Begleitende Strafanzeigen gegen Geschäftsleiter des Herstellers und Veröffentlichungen darüber in Massenmedien sind gängige Praxis. Für börsennotierte Unternehmen stellt sich die Frage, ob und wann sie bei Produkthaftungsfällen eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen müssen. Schließlich spielt Produkthaftung eine Rolle bei Unternehmenskäufen und Fusionen, wenn es im Rahmen der Due Diligence um die Beurteilung von – versteckten - Risiken geht.
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