dotted_260

Dr. Michael Neumann steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei Ihren Recherchen.

Dr. Michael Neumann
Leiter Business Development & Kommunikation
Brienner Straße 28
80333 München
Tel +49-(0)89-286 28-226
michael.neumann
Bitte kontaktieren Sie Dr. Michael Neumann >>

dotted_260

21.09.2006

Verbände können auf persönliche Haftung klagen und Haftung ist unbegrenzt

Manager rücken ins Fadenkreuz von Umweltverbänden. Nach dem gestern vom Kabinett beschlossenen Umweltschadensgesetz können die Verbände Behörden verpflichten, sowohl Unternehmen als auch deren Vorstände oder Geschäftsführer persönlich für Umweltschäden in Anspruch zu nehmen. Die Haftung erstreckt sich auf alle Schäden, die von dem Unternehmen oder seinem Management verursacht wurden.

Weigert sich die Behörde, gegen ein Unternehmen tätig zu werden, kann ein anerkannter Umweltverband einen Sanierungsanspruch öffentlichkeitswirksam vor den Verwaltungsgerichten durchsetzen. „Unternehmen sollten deshalb ihr Risikomanagementsystem nach § 91 Absatz 2 Aktiengesetz auf Umweltrisiken erweitern“, warnt Dr. Lars Diederichen, Rechtsanwalt der internationalen Partnerschaft Nörr Stiefenhofer Lutz. „Außerdem sollten sie die Deckung der D&O-Versicherung ihrer Vorstände und Geschäftsführer überprüfen.“

Nach dem Gesetzentwurf sollen Unternehmen künftig ohne Rücksicht auf Verschulden für Umweltschäden und sogar schon für Umweltgefährdungen haften. Das erhöhe das Risiko einer Inanspruchnahme deutlich im Vergleich zur bisherigen, zum überwiegenden Teil verschuldensabhängigen Haftung für bereits eingetretene Schäden, so der Experte für öffentliches Wirtschaftsrecht weiter. Zudem sehe das Umweltschadensgesetz keine Haftungshöchstgrenzen vor.

Wer eine behördliche Genehmigung für sein Tun hat, darf sich trotzdem nicht in Sicherheit wiegen. Auch für erlaubte Tätigkeiten haften das Unternehmen und unter Umständen zusätzlich die Manager, wenn sie zu einer Umweltgefahr oder einem Umweltschaden führen. Die Länder können hierzu allerdings Ausnahmeregelungen erlassen.

„Das Klagerisiko sollten Unternehmen gerade wegen des Klagerechts der Umweltverbände nicht gering schätzen“, sagt Diederichsen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

Kanzleiportrait

Die wichtigsten Informationen zur Partnerschaft für Sie als PDF zum Download >>

dotted_150
Abonnement

Sie können die Meldungen bequem und aktuell per E-Mail erhalten >>

dotted_150