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Investitionsbeschränkungen und Exportkontrollen sind international übliche Rechtsinstrumente, um Sicherheitsinteressen des eigenen Wirtschaftsraums zu schützen: Investitionen in Branchen mit strategischer Bedeutung, wie der Rüstungsindustrie, können beschränkt oder verhindert werden. Genauso kann der Export von Waffentechnologie in andere Staaten verboten werden. Ziel der Regeln ist es, das friedliche Zusammenleben der Völker zu sichern und sich vor Terrorismus zu schützen. Instrumente sind das Außenwirtschaftsrecht des jeweiligen Staates oder supranationaler Organisationen wie der EU, Zollgesetze sowie internationale Abkommen und Embargolisten. Auf diesen sind Personen und Organisationen aufgeführt, mit denen nur eingeschränkt Handel betrieben werden darf.
Schwierig wird es für Unternehmen, wenn sie so genannte Dual-Use-Güter herstellen oder vertreiben, d.h. Maschinen, Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Die Grenzen sind fließend, die Strafen für Verstöße können jedoch drastisch sein. Wir beraten Unternehmen bei allen Fragen zu Außenhandel und Investitionsbeschränkungen:
- Verhandlung von Zollvereinbarungen mit Regierungen und Behörden (bspw. in Russland)
- Erwerb behördlicher Genehmigungen zur Ein- oder Ausfuhr von Waren, Dienstleistungen, Kapital oder Zahlungen
- Gestaltung außenwirtschaftsrechtkonformer Verträge
- Außenwirtschaftsrechtliche Compliance deren und Implementierung im Unternehmen
- Bußgeld- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht
- Zollverfahren und Zollstrafverfahren
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