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Umwelt- und Abfallrecht bieten mehr Raum für innovative und optimale Gestaltung der individuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, als den meisten Unternehmen bewusst ist. Schwerpunkte unserer Beratung sind:
- Abfallrecht, insbesondere Entsorgungskonzepte für produzierendes Gewerbe und Handel, anlagenrechtliche Fragen sowie Umstrukturierungen und Unternehmensverkäufe in der Entsorgungsindustrie.
- Anlagenbezogenes Umweltrecht, insbesondere Anlagenzulassung in den Bereichen Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrecht, sowie Abwehr betriebsbeschränkender Auflagen, Bau- und Planungsrecht, einschließlich Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Abwehr von Nachbarklagen
- Erneuerbare Energien: Wasser, Wind, Sonne, Geothermie und Biomasse
- Klimaschutz und Emissionshandel, insbesondere Zuteilung von Emissionsberechtigungen und Handel damit. Wir sind als einzige deutsche Kanzlei Mitglied der International Emissions Tradings Association (IETA).
- Produktbezogenes Umweltrecht, Betreuung des Produktportfolios unserer Mandanten „von der Wiege bis zur Bahre“, Sicherstellung umweltrechtlicher Compliance.
- Stoffrecht, insbesondere REACH, u. a. unterstützen wir den Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. im Rahmen verschiedener Expertenkreise zu stoffrechtlichen Fragen. Unser Rechtsanwalt Martin Ahlhaus ist der einzige Rechtsanwalt in Deutschland, der zugleich zertifizierter REACH-Multiplikator ist.
- Prozessführung im Umweltrecht, Vertretung vor Gerichten und gegenüber Aufsichtsbehörden.
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