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Matthias Schulte
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26.10.2005

Die Landeshauptstadt Dresden hat den Rechtsstreit um die Vergabe des Planungsauftrags für den Neubau der Eissport- und Ballspielhalle endgültig gewonnen. Das Oberlandesgericht Dresden wies am 21. Oktober (Az.: WVerg 5/05) in letzter Instanz die sofortige Beschwerde der Bietergemeinschaft (ARGE) Schulitz + Partner zurück. Gleichzeitig bestätigten die Richter die angegriffene Entscheidung der Vergabekammer Sachsen vom 11. März 2005 (Az.: 1/SVK/10-05). Der Münchener Vergaberechtler Uwe-Carsten Völlink von der internationalen Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz hat die Landeshauptstadt Dresden in diesem Verfahrens vertreten

Nach der Entscheidung war die Landeshauptstadt Dresden berechtigt, den inzwischen erteilten Planungsauftrag an das Architekturbüro Schmidt-Schicketanz & Partner GmbH mit Sitz in München zu vergeben. Dem stand nicht entgegen, dass Schulitz + Partner mit ihrem Entwurf den vorangegangen Architekturwettbewerb gewonnen hatten und nach einem Stadtratsbeschluss vom Dezember 2003 ursprünglich auch für den Auftrag vorgesehen waren. Nach Auffassung des Gerichts ist es nicht zu einem Vertrag mit Schulitz + Partner gekommen. Diese hatten auch keinen Anspruch darauf, dass der Vertrag mit ihnen geschlossen wird.

Bis zum Ende des Jahres 2006 entsteht im Dresdener Ostragehege für rund 23 Mio. Euro ein multifunktionaler Komplex mit einer Eissporthalle, Trainings-Eisfläche und Ballspiel-Trainingshalle. Finanziert wird er wird unter anderem mit Wiederaufbaumitteln für die Schäden der Hochwasserkatastrophe vom August 2002.

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