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Matthias Schulte
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04.05.2005

Formwechsel in die KGaA ermöglicht Vereinheitlichung der Aktiengattungen bei gleichwertigen Standards für Corporate Governance und Unternehmenstransparenz

Die in Frankfurt am Main und New York börsennotierte Fresenius Medical Care AG plant einen Formwechsel in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Der weltweit führende Anbieter von Dialyseprodukten lässt sich dabei von einem Anwaltsteam von Nörr Stiefenhofer Lutz um den Frankfurter Partner Dr. Laurenz Wieneke beraten.

Wie das Unternehmen mitteilt, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, in einem ersten Schritt den Inhabern der 26,4 Millionen Vorzugsaktien die Möglichkeit einzuräumen, ihre Papiere zu günstigen Konditionen in Stammaktien umzuwandeln. Die Stammaktien sollen dadurch attraktiver und liquider werden. Dies wiederum werde die finanzielle Flexibilität von Fresenius verbessern. Im zweiten Schritt soll Fresenius Medical Care in eine KGaA umgewandelt werden.

Persönlich haftender Gesellschafter der KGaA soll laut den Planungen eine Tochtergesellschaft der Konzernmutter Fresenius AG werden. Diese Gesellschaft soll die Rechtsform einer AG besitzen. Dadurch wird die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA entstehen.

„Der Charme dieser Struktur ist“, so Wieneke, „dass sich an der unternehmerischen Kontrolle durch die Mutter Fresenius nichts ändert, die Fresenius Medical Care aber trotzdem die Aktiengattungen bei gleichwertigen Standards für Corporate Governance und Unternehmenstransparenz vereinheitlichen kann.“

Nörr Stiefenhofer Lutz für Fresenius Medical Care

Gesellschaftsrecht und deutsches Kapitalmarktrecht: Dr. Laurenz Wieneke, LL.M. (Partner, Frankfurt), Dr. Torsten Fett (Associate, Berlin)
Deutsches und US-Kapitalmarktrecht: Dr. Holger Alfes, LL.M. (Partner, Frankfurt)

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