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Termin 24.11.2008
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Ort Berlin
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Referenten Dr. Marc Steffek
Dr. Thomas Kühn
Dr. Hans Friedrich Eisemann, Präsident des LAG Brandenburg a.D.
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Wir freuen uns, Ihnen mit Dr. Hans Friedrich Eisemann den erfahrenen Präsidenten des LAG Brandenburg a.D., einen Co-Autor des renommierten Erfurter Kommentars und den erfolgreichen Vorsitzenden sehr vieler Einigungsstellen vorstellen zu können. Dr. Eisemann wird zu dem Spannungsverhältnis empfundener und tatsächlicher Spielräume vortragen, die Gesetzgeber und Arbeitsgerichtsbarkeit den Unternehmen belassen. Als Beispiele werden dienen: Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen und unangemessene Benachteiligung, Grenzen des Weisungsrechts und billiges Ermessen, betriebsdingte Kündigung und die Grenzen der Unternehmerentscheidung, personenbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement, Befristung und Rentenbezugsgrenze sowie Mitbestimmung und Zuständigkeitswahl.

Viele vermeintliche freiwillige Leistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern gewähr t, sind nicht (mehr) freiwillig, sondern verbindlich. Die Rechtsprechung wird immer strenger. Wie muss eine „gerichtsfeste“ Vereinbarung über freiwillige Leistungen gestaltet sein?

Ihr Unternehmen beschäftigt auch „unkündbare“ Arbeitnehmer? Manchmal lassen sich Kündigungen nicht vermeiden, auch wenn sie schwierig, teuer und heikel sein können. Wir zeigen Ihnen von der Rechtsprechung akzeptierte Wege.