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Produkt­sicherheit und Wett­bewerb – Private Enforcement der Product Compliance mit den Mitteln des Wett­bewerbs­rechts?

24.04.2024
13:00 Uhr
people in a pedestrian zone

Die Überwachung der Verkehrsfähigkeit von Produkten ist in Europa Aufgabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Produkte, die den formalen und/oder sicherheitstechnischen Anforderungen der zahlreichen europäischen Harmonisierungsvorschriften zur Product Compliance nicht genügen, werden von diesen Behörden in ganz Europa beanstandet. Die Eingriffsbefugnisse der Marktüberwachungsbehörden ergeben sich seit 2019 aus der europäischen Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. Sie reichen von einzelnen Vertriebsverboten bis hin zur Anordnung europaweiter Produktrückrufe.

Neben der behördlichen Überwachung spielt die privatrechtliche Durchsetzung der Product Compliance durch Unternehmen und Verbraucherschutzverbände eine zunehmend wichtigere Rolle. Mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts werden Hersteller und Händler unter dem Gesichtspunkt „Vorsprung durch Rechtsbruch“ zur Einstellung des Vertriebs ihrer Produkte gezwungen und auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Dabei werden in Deutschland – häufig im Wege des Eilrechtsschutztes – die Zivilgerichte bemüht, die in ihrer sonstigen Praxis nur selten mit Fragen des europäisch harmonisierten Produktrechts konfrontiert sind.

Wie weit reichen die Möglichkeiten von Wettbewerbern und Verbänden, mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln gegen den Vertrieb von Produkten durch andere Unternehmen vorzugehen? Welche Fehler machen es Wettbewerbern besonders einfach, gegen den Vertrieb der eigenen Produkte vorzugehen und wie können sich Unternehmen im Fall der Fälle effektiv zur Wehr setzen?

Diesen und weiteren Fragen gehen unsere Experten Dr. Arun Kapoor und Dr. Christoph Rieken im Webinar nach.

Dr. Arun Kapoor und Dr. Christoph Rieken vertreten seit Jahren Unternehmen, die sich gegen wettbewerbsrechtliche Angriffe ihres Produktportfolios aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen die Product Compliance zur Wehr setzen. Im Rahmen des Webinars berichten Sie ausführlich aus ihrer anwaltlichen Praxis und zeigen anhand zahlreicher Beispiele auf, wie sich Unternehmen aufstellen sollten, um kosten- und ressourcentreibende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Live-Webinar am Mittwoch, 24. April 2024 um 13:00 Uhr teilzunehmen.

> Zur Anmeldung

Gerne können Sie uns Ihre Fragen vorab unter folgender E-Mail zukommen lassen: events@noerr.com, Betreff: Live-Webinar: Produktsicherheit und Wettbewerb

Rechtliche Hinweise

Bitte stellen Sie vor Annahme unserer Einladung sicher, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden internen Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitgebers/Dienstherrn erfolgt. Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB wird im Falle Ihrer Teilnahme alle gemäß § 37b Einkommensteuergesetz anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen übernehmen, sodass für Sie eine mögliche steuerliche Belastung durch die Zuwendung abgegolten wird.
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