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05.03.2008

Bundesgerichtshof hebt Urteil des OLG München auf – Wohnungsgesellschaft hatte 4,6 Millionen Euro gefordert

Der Bezirk Oberbayern muss nach einem Urteil in dritter und letzter Instanz keinen Schadensersatz in Millionenhöhe an den Münchner Bauträger Baywobau zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag, 22. Februar (Az. V ZR 56/07). „Die Karlsruher Richter haben damit ein krasses Fehlurteil des Oberlandesgerichts München korrigiert“, sagt der Anwalt des Bezirks, Uwe-Carsten Völlink, von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Der Streit drehte sich um den Verkauf eines Filetgrundstücks im Herzen des Münchner Stadtteils Schwabing, auf dem heute ein Komplex mit 115 Eigentumswohnungen steht, das „Palais Parzival“.

Die obersten Zivilrichter hoben ein Grundurteil des OLG auf und wiesen die Klage der Baywobau ab. Der Bezirk habe sich in jeder Hinsicht einwandfrei verhalten, sagten die Richter in der mündlichen Verhandlung. Wer bewusst ein nicht ausschreibungskonformes Gebot abgebe, dürfe von weiteren Verhandlungen ausgeschlossen werden. Im Gegenteil: Hätte der Bezirk weiter mit der Baywobau verhandelt, hätte er damit die Rechte anderer Bieter auf Gleichbehandlung missachtet. Mit einer detaillierten Darstellung der Rechte und Pflichten im Bieterverfahren ist erst in der Urteilsbegründung zu rechnen. Sie wird in drei Wochen erwartet.

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