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Dr. Michael Neumann
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10.04.2008

Maschinen- und Anlagenbauer sollten sich bereits jetzt mit den Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vertraut machen und ihre Produkte entsprechend anpassen. Das rät Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz und Professor für technisches Sicherheitsrecht an der Universität Kassel. Zwar läuft die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht noch bis Ende 2009. Erst dann müssen die Unternehmen die höheren Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen, die Risikobewertung und deren Dokumentation zwingend beachten. Doch gibt es große und komplizierte Maschinen, die jetzt bestellt und gefertigt, aber erst 2010 ausgeliefert werden. „Bei diesen Maschinen oder auch nur Maschinenteilen sollten die höheren Anforderungen von Anfang an berücksichtigt werden“, rät Klindt. „Sonst steigern Hersteller und Vertriebspartner ihr Produkthaftungsrisiko. Außerdem riskieren sie ihren Versicherungsschutz.“

Die Erfahrungen mit der ersten EU-Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 1989 haben gezeigt, dass viele Unternehmen die Umsetzungsfrist für die Richtlinie verstreichen lassen und erst reagieren, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wird, wie Klindt berichtet. Für eine rechtzeitige Anpassung der Produkte an die neuen Anforderungen sei es dann oft zu spät gewesen. Die Folge: Die Unternehmen gerieten bei Streitigkeiten über Produktsicherheit und Produkthaftung in die Defensive, weil sie gesetzliche Sicherheitsstandards nicht erfüllt hatten.

In einigen Staaten ist die Umsetzung bereits in vollem Gange. So hat die Schweiz in der vergangenen Woche das nötige Gesetz verabschiedet, obwohl sie als Nicht-EU-Mitglied gar nicht dazu verpflichtet ist. In Kraft tritt es allerdings erst mit Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie, Ende 2009. „Wer Maschinen in die Schweiz exportiert, für den lohnt sich jedoch schon jetzt ein Blick in das Gesetz“, meint Klindt.

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