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Air Berlin hat mit der Pilotengewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ (VC) erstmals einen „Tarifvertrag Personalvertretung“ geschlossen und seinen mehr als 900 Piloten damit die Möglichkeit zur Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene eingeräumt. Nachdem die Wahl der neunköpfigen Personalvertretung der Piloten wirksam erfolgt ist, hat sich das Gremium nunmehr konstituiert.
Ein Tarifvertrag war erforderlich, weil das Gesetz keine Personalvertretung für das fliegende Personal von Fluggesellschaften vorsieht. Grundsätzlich ist die betriebliche Mitbestimmung von Arbeitnehmern im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Das BetrVG gilt jedoch nur für Landbetriebe; für den Flugbetrieb von Luftfahrtunternehmen hat es das Gesetz den Tarifvertragsparteien überlassen, die Voraussetzungen und Inhalte für eine Personalvertretung des fliegenden Personals zu schaffen. „Es galt, die Gestaltungsspielräume zu nutzen, den Besonderheiten eines Flugbetriebs Rechnung zu tragen und effiziente Verfahrensabläufe zu gestalten“, so der Münchner Arbeitsrechtler Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig von Nörr Stiefenhofer Lutz, der die Fluggesellschaft in den Verhandlungen mit der VC vertrat; er beriet bei der Gestaltung des Tarifvertrags und der Wahlordnung für die Wahl der Personalvertretung. Ziel der Tarifvertragsparteien war es, die Grundlagen für eine schlanke, auf die wesentlichen Fragen des Flugbetriebs konzentrierte Vertretung der Piloten zu schaffen. Dabei sollten die Interessen der Co-Piloten und Kapitäne Berücksichtigung finden.
Für das Kabinenpersonal, das in einer anderen Gesellschaft der Air Berlin-Gruppe zusammengefasst ist, wurde mit Unterstützung von Nörr eine ähnliche Regelung mit der Gewerkschaft ver.di verhandelt und abgeschlossen; die Wahlen für die Personalvertretung Kabine stehen unmittelbar bevor. Der Tarifvertrag Personalvertretung von Air Berlin regelt zusammen mit der Wahlordnung zunächst die Bildung der Personalvertretung, ihre Größe und Zusammensetzung. Ferner sind die Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte geregelt, welche die Piloten über die von ihnen zu wählende Personalvertretung ausüben.
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