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Matthias Schulte
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29.11.2010

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) darf ihren mit Streikbeschluss vom 18. November 2010 avisierten Arbeitskampf nicht durchführen. Das entschied die 9. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main am 23. November 2010 per einstweiliger Verfügung. Es entsprach damit dem Antrag der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, die von einem Noerr-Team unter Leitung des Münchener Partners Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig vertreten wurde.

In der knapp zweistündigen, von zwei Beratungspausen unterbrochenen mündlichen Verhandlung ging es um die Fragen der Bindungen der Parteien an eine bereits erzielte Tarifeinigung, das "Ultima-Ratio-Prinzip" (also die Frage, ob die Arbeitgeberseite und die Tarifkommission ausreichend lange verhandelt haben), und die Erstreikbarkeit der Forderungen der VC.

Das Noerr-Team hatte für Air Berlin eine kombinierte Verhandlungs- und Schlichtungslösung verbindlich und ausformuliert angeboten, der die VC letzlich aber nicht näher getreten ist. Das Arbeitsgericht untersagte schließlich den Arbeitskampf. Die Parteien setzen die Tarifverhandlungen fort.

Vertreter Air Berlin

Inhouse (Berlin): Axel Feldmann (Direktor Corporate HR)

Noerr LLP (München): Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig; Associates: Ingo Sappa, Dr. Konrad Weber (alle Employment & Pensions)

Arbeitsgericht Frankfurt, Neunte Kammer

Fraucke Denecke (Vorsitzende Richterin)

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