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Termin 24.9.2009 und 29.9.2009
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Ort München und Berlin
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Referenten Dr. Alexander Birnstiel
Dr. Karsten Metzlaff
Dr. Kathrin Westermann
Dr. Hans W. Friederiszick, ESMT Competition Analysis GmbH (24.09.2009)
Professor Dr. Rainer Lademann, Lademann & Associates (29.09.2009)
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In Deutschland sind die ersten großen kartellrechtlichen Schadenersatzprozesse vor Gerichten anhängig – Stichworte: Zementkartell und Wasserstoffperoxidkartell. Die EU-Kommission schätzt die durch europaweite Preis- und Gebietsabsprachen entstehenden Schäden pro Jahr auf 13 Mrd. bis 37 Mrd. Euro. Für die kommenden Jahre wird deshalb erwartet, dass die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Waren es vor einigen Jahren noch hauptsächlich von Kartellbehörden verhängte Bußgelder, müssen sich kartellbeteiligte Unternehmen heute darauf einstellen, an zwei Fronten zu agieren: in Bußgeldverfahren und in Schadenersatzprozessen.

Das Thema Kartellschadenersatz bietet unter zwei Blickwinkeln Anlass zu Überlegungen. Einerseits kann für kartellbeteiligte Unternehmen die Kombination aus steigenden Bußgeldern und Schadenersatzforderungen schnell existenzbedrohende Ausmaße erreichen. Dieses Problem würde zusätzlich verschärft, wenn demnächst Sammelklagen zugelassen werden sollten – wie jüngste Vorschläge aus Brüssel nahelegen. Andererseits ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn sich den Unternehmen heute größere Chancen als in der Vergangenheit bieten, einen Ersatz für kartellbedingte Schäden zu erlangen.

Wir laden herzlich zu unserem Workshop über Chancen und Risiken kartellrechtlicher Schadenersatzklagen ein. Anhand einer Fallstudie stellen wir Themen aus Kläger- und Beklagtensicht vor. Eingeladene Wettbewerbsökonomen erläutern, wie die jeweilige Schadenshöhe mit Hilfe ökonometrischer Methoden ermittelt werden kann.