

Wir beraten und vertreten Hersteller, finanzierende Banken, Initiatoren, Entwickler und Betreiber von Windkraftanlagen, Biomasse-Anlagen, Solarenergieanlagen und anderen Anlagen alternativer (regenerativer) Energien. Im Einzelfall vertreten wir aber auch Kommunen und Anwohner bei der Abwehr und standortverträglichen Steuerung der Ansiedlung solcher Anlagen.
- Finanzierung, einschließlich öffentlicher Förderung und Landesbürgschaften
- Steueroptimale Fondsstrukturierung
- Begleitung und Durchsetzung von bau- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
- Raumordnung und Landesplanung, insbesondere Ausweisung in Regionalplänen
- Begleitung von Bebauungsplanverfahren und Gestaltung städtebaulicher Verträge – Operative Verträge (Betreiberverträge, Verträge über kaufmännische und/oder technische Betriebsführung)
- Liefer-, Planungs-, Bau- und Wartungsverträge für Anlagen und Rohstoffe
- Pachtverträge, Leasingverträge, Erbbaurechtsverträge
- Dingliche Sicherung der Nutzung und Übertragbarkeit der Anlagen
- Due Diligence, insbesondere auf EEG-Konformität
- Einspeiseverträge
- Einspeisungsgebühren nach dem EEG
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Frankfurt am Main: Christof Federwisch >> |
| Dresden: Jens Gehlich >> |
| Dresden: Robert Matthes >> |
| Düsseldorf: Gregor Barbers, LL.M. >> |
| München: Dr. Wolfgang Kässer >> |
| München: Raimund Volpert >> |
| Berlin: Dr. Christoph Spiering, LL.M. >> |
Moskau:
Dr. Peter Zier >>
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