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Wir beraten und vertreten Hersteller, finanzierende Banken, Initiatoren, Entwickler und Betreiber von Windkraftanlagen, Biomasse-Anlagen, Solarenergieanlagen und anderen Anlagen alternativer (regenerativer) Energien. Im Einzelfall vertreten wir aber auch Kommunen und Anwohner bei der Abwehr und standortverträglichen Steuerung der Ansiedlung solcher Anlagen.

  • Finanzierung, einschließlich öffentlicher Förderung und Landesbürgschaften
  • Steueroptimale Fondsstrukturierung
  • Begleitung und Durchsetzung von bau- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
  • Raumordnung und Landesplanung, insbesondere Ausweisung in Regionalplänen
  • Begleitung von Bebauungsplanverfahren und Gestaltung städtebaulicher Verträge – Operative Verträge (Betreiberverträge, Verträge über kaufmännische und/oder technische Betriebsführung)
  • Liefer-, Planungs-, Bau- und Wartungsverträge für Anlagen und Rohstoffe
  • Pachtverträge, Leasingverträge, Erbbaurechtsverträge
  • Dingliche Sicherung der Nutzung und Übertragbarkeit der Anlagen
  • Due Diligence, insbesondere auf EEG-Konformität 
  • Einspeiseverträge
  • Einspeisungsgebühren nach dem EEG
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Frankfurt am Main: Christof Federwisch >>
Dresden: Jens Gehlich >>
Dresden: Robert Matthes >>
Düsseldorf: Gregor Barbers, LL.M. >>
München: Dr. Wolfgang Kässer >>
München: Raimund Volpert >>
Berlin: Dr. Christoph Spiering, LL.M. >>
Moskau: Dr. Peter Zier >>
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Broschüre Erneuerbare Energien >>

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