Dr. Max Helleberg

Rechtsanwalt, Associated Partner

Regulierung & Governmental Affairs
Energie & Infrastruktur
Compliance & Interne Untersuchungen
Außenwirtschaftsrecht & Investitionskontrolle

Max Helleberg

Dr. Max Helleberg berät in diversen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Er unterstützt Unternehmen bei regulatorischen Fragen in komplexen Transaktionen und vertritt sie in Zulassungs- und Genehmigungsverfahren gegenüber Behörden und vor Gerichten. Ferner berät er die öffentliche Hand bei umfangreichen Infrastrukturvorhaben wie städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Compliance-Beratung im öffentlichen Sektor. Schließlich begleitet er immer wieder Unternehmen in teils politisch sensiblen Investitionskontrollverfahren.

Referenzen

  • Avalkreditgeber beim erfolgreichen Abschluss einer neuen Finanzierungsvereinbarung mit der STEAG, insbesondere zu regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit dem Steinkohleausstieg
  • Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE zu regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit dem Ankauf von rund 15.000 Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beim Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zum Kohleausstieg in Deutschland
  • Investitionsbank Land Sachsen-Anhalt bei der tatsächlichen und rechtlichen Aufarbeitung von vermeintlichen Verstößen gegen sie als Anstalt des öffentlichen Rechts treffende Verhaltenspflichten („Berateraffäre Bullerjahn“)

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der Haifa University (Haifa, Israel)
Referendariat am Kammergericht Berlin, u.a. mit Tätigkeiten für eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland sowie für die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen (New York City)
Seit 2017 bei Noerr
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin

Publikationen

  • Erneute Anpassung des Energiesicherungsgesetzes, UKuR 2022, S. 339 f. (zusammen mit Melina Lehrian)
  • Novelle des Energiesicherungsgesetzes, UKuR 2022, S. 129 f. (zusammen mit Holger Schmitz)
  • Anmerkung zu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2022 – OVG 1 S 10/22 (außenwirtschaftsrechtliche Prüfung der Übernahme eines Herstellers von Wafern), NZG 2022, S. 423 f. (zusammen mit Johannes Schäffer)
  • Kernenergieausstieg – Staat und Unternehmen zwischen Eingriffsgesetzen und konsensualen Lösungstechniken, NVwZ 2017, S. 1332 ff. (zusammen mit Holger Schmitz und Stefan Martini)
  • Der Diesel und der Staat – Klage gegen die Bundesrepublik mit vielen Hürden, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.08.2017 (zusammen mit Holger Schmitz)
  • Leitbildorientierte Verfassungsauslegung - Bestandsaufnahme und Kritik unter besonderer Würdigung der Versammlungsfreiheit, Berlin 2016