Dr. Daniel Rücker, LL. M.

Rechtsanwalt, Partner

Datenschutz
Digital Business
Regulierung & Governmental Affairs
Cyber Risks
Data Tech und Telecoms
Data Protection Litigation

Daniel Rücker

Daniel Rücker ist spezialisiert im Datenschutz- und IT-Recht und leitet bei Noerr die Praxisgruppe Datenschutz. Neben komplexen datenschutzrechtlichen Fragen, etwa der Strukturierung internationaler Datenflüsse, unterstützt er Mandanten bei der Entwicklung von Datenschutzkonzepten, der Bewältigung von Datenschutzvorfällen und vertritt sie bei datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten und mit Behörden. Herr Rücker ist Lehrbeauftragter für Datenschutzrecht an der Universität Passau, Mitherausgeber des Rechtshandbuchs „E-Commerce“ sowie Mitherausgeber des internationalen Handbuchs „The New European General Data Protection Regulation, Impact on Corporate Practice – A Guidance for Legal Advisors and Enterprises“.

Referenzen

  • Deutsches Versicherungsunternehmen: Beratung zur Neugestaltung der Datenschutzorganisation
  • Großes Versandhandelsunternehmen: Beratung und Vertretung in einem komplexen Verwaltungsverfahren zur datenschutzkonformen Ausgestaltung geschäftskritischer Systeme
  • Europcar/Buchbinder: Umfassende Beratung bei der Handhabung eines in der deutschen Presse mit großer Aufmerksamkeit verfolgten Datenschutzvorfalls, auch im aufsichtsbehördlichen Ermittlungsverfahren, bei der Kooperation mit in den Vorfall involvierten IT-Dienstleistern und Hinweisgebern sowie bei der Behandlung von Auskunftsbegehren und Beschwerden betroffener Personen
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Beratung zur rechtlichen Umsetzung der umfangreichen Strategie „Reallabore – Testräume für Innovation und Regulierung“
  • Bekannter Online Store: Vertretung des Mandanten in einem Bußgeldverfahren und Abwendung eines Bußgelds in Millionenhöhe
  • Deutsches Modelabel im Premiumsegment: Beratung zum Targeted Advertising und zu datenschutzkonformen Möglichkeiten der Bildung von Nutzerprofilen über unterschiedliche Medien hinweg
  • Deutscher Automobilhersteller: Beratung zu Einzelfragen bei der Implementierung der DS-GVO, insbesondere mit Blick auf im Fahrzeug generierte Daten
  • Deutscher Automobilhersteller: Umfassende datenschutzrechtliche Beratung zur Implementierung von (Re-) Targeting-Tools auf Websites in der EU nach Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Entwurfs einer E-Privacy-Verordnung
  • Hersteller von Elektrofahrzeugen: Beratung eines zu Datenschutzkonzepten für die Verarbeitung von Fahrzeugdaten
  • Einer der weltweit größten Automobilzulieferer: Beratung in einem Kooperationsprojekt für mobile Bezahlsysteme in Fahrzeugen, insbesondere zu rechtlichen Aspekten der Blockchain-Technologie und Smart Contracts
  • Bundesweit agierende Körperschaft des öffentlichen Rechts: Umfassende datenschutzrechtliche Beratung bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in einem vertraulichen und hochkomplexen IT-Umfeld
  • Premium Fashion Label: Laufende umfassende datenschutzrechtliche Beratung, von der Implementierung des Datenschutz-Managements-Systems bis hin zur Compliance des Online Stores und Kundenbindungsprogramms
  • Marktführender Dienstleister für Heiz- und Wasserkostenabrechnung sowie Energiedatenmanagement: Beratung im Zusammenhang eines Auskunftsverlangens der Datenschutzbehörde im Bereich Smart Metering

Pressestimmen

  • Empfohlen als führender Experte für IT-Recht und Datenschutz in allen führenden Handbüchern, u. a. JUVE , Chambers (Europe/Germany), Legal 500 Germany und Best Lawyers Germany 2022.
  • „Daniel Rücker has special expertise in data protection where he advises on a range of matters, including retargeting tools, e-commerce, litigation and GDPR implementations.“ Chambers Europe 2019
  • „Oft empfohlen: Dr. Daniel Rücker („sehr professionell“, „tiefe Kenntnis der Materie“, Wettbewerber).“ JUVE Handbuch 2019 in den Kapiteln Datenschutz; Informationstechnologie: Verträge/Prozesse und Informationstechnologie: Transaktionen/Outsourcing
  • „top Datenschutzrechtler“, Wettbewerber, JUVE 2021/2022
  • „etabliert“, „erfahren u. fachl. top“, Wettbewerber, Juve 2020/2021
  • Oft empfohlen: Dr. Daniel Rücker („exzellent“, „kompetent, engagiert, kundenorientiert“, Mandanten) im Bereich Informationstechnologie: Verträge/Prozesse und Transaktionen/Outsourcing, JUVE 2021/2022
  • Bewertung: „Das Team um den anerkannten Dr. Daniel Rücker hat langjährige Erfahrung u. ist bestens ausgestattet, um den weiteren Aufbau von datenschutz-rechtl. Strukturen bei Mandanten zu begleiten.“, im Bereich Datenschutz, JUVE 2021/2022
  • „Herausragende Zusammenarbeit mit Daniel Rücker, der jederzeit kompetent, engagiert und bestmöglich unterstützt.“, Legal 500 2021
  • „Noerr ist für viele Mandanten ‘eine Hausnummer’ im Datenschutz: die ‘sehr aktive’ Praxis ist ‘hoch professionell’ und deckt die Beratung zu DSGVO-Projekten genauso ab wie Datenschutz-Compliance zu Einzelfragen und datenschutzrechtliche Themen im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten, dem IoT sowie den Automobil- und E-Mobilität-Sektoren.“ Legal 500 Germany. Information Technology 2019

Werdegang

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München und an der University of New South Wales, Sydney (Australien)
  • Seit 2004 bei Noerr
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik
  • Deutscher Anwaltverein (Schwerpunkt Informationstechnologie)
  • ITechLaw

Vorträge

  • Dr. Rücker referiert regelmäßig zu seinen Schwerpunkten bei Seminaren, unter anderem beim Management Circle, bei der US-amerikanischen Association of Corporate Counsels sowie bei der ITechLaw. Er ist Dozent an der Universität Passau im Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht.

Publikationen

  • Mitherausgeber des internationalen Handbuchs „The New European General Data Protection Regulation, Impact on Corporate Practice – A Guidance for Legal Advisors and Enterprises“(2018)
  • Mitherausgeber des Rechtshandbuchs „E-Commerce“ (2017)
  • Datennutzungs – und Datenschutzverträge, in: Moos (Hrsg.), Kapitel 99 (2. Auflage 2018) 
  • EuGH nimmt mit Facebook-Urteil Website-Betreiber in die Pflicht, in: Börsen-Zeitung, 31.08.2019
  • Der Einsatz von (Social) Plugins im Lichte des "Fashion ID"-Urteils des EuGH, in: DER BETRIEB, 4. November 2019, gemeinsam mit Alexander Brandt