Beschränkte Informationshoheit öffentlicher Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir das Thema „Beschränkte Informationshoheit öffentlicher Unternehmen“ beleuchten und die Konsequenzen dieser Beschränkung diskutieren. Wir möchten uns dem Thema in unserem ca. einstündigen Live-Webinar zur Lunch-Time aus zwei Richtungen nähern.
In der ersten Hälfte des Live-Webinars werden Carsten Bringmann, Associated Partner aus Düsseldorf im Fachbereich Regulatory, und Dr. Max Helleberg, Senior Associate aus Berlin in demselben Fachbereich, die These erörtern, dass die Informationshoheit öffentlicher Unternehmen sowohl im regulären Geschäftsgang als auch in Krisensituationen im Vergleich zu privaten Unternehmen eingeschränkt ist. Denn es bestehen besondere Informationszugriffsrechte Dritter, die auf die öffentlich-rechtlichen Sonderbindungen öffentlicher Unternehmen zurückzuführen sind. Man denke beispielsweise an das Informationsfreiheitsgesetz, aber auch an die Auskunftspflichten gegenüber dem Bundestag oder Landesparlamenten. Aufbauend auf der kursorischen Darstellung der Beschränkungen der Informationshoheit öffentlicher Unternehmen werden Carsten Bringmann und Max Helleberg anhand aktueller Beispiele, wie dem „rbb-Skandal“, die Konsequenzen für den Umgang mit Compliance-Verstößen in öffentlichen Unternehmen – sehr gerne gemeinsam mit Ihnen – diskutieren.
In der zweiten Hälfte des Live-Webinars wird Dr. Volker Rosengarten, Partner im Fachbereich Compliance & Investigations aus Hamburg, das neue Hinweisgeberschutzgesetz vorstellen, das voraussichtlich Mitte Juni in Kraft treten wird. Es gilt sowohl für öffentliche als auch private Unternehmen und wird zu einer weiteren Beschränkung der Informationshoheit öffentlicher Unternehmen führen. Volker Rosengarten wird erläutern, was Unternehmen nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes zu beachten haben und weshalb auch bereits bestehende Melde- und Compliance-Strukturen kritisch überprüft werden sollten. Weiter wird er darstellen, bei welchen Punkten es sinnvoll ist, „mehr“ zu machen, als es das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt. So können Anreize geschaffen werden, dass Hinweisgeber auch tatsächlich die internen Meldekanäle nutzen, damit entsprechende Hinweise im Unternehmen verbleiben. Ein besonderer Fokus wird bei der Vorstellung des Hinweisgeberschutzgesetz auf den Besonderheiten liegen, die öffentliche Unternehmen zu beachten haben.
Während des gesamten Live-Webinars beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Live-Webinar am 5. Juni 2023 um 12:30 Uhr teilzunehmen.
Gerne können Sie uns Ihre Fragen vorab unter folgender E-Mail zukommen lassen: events@noerr.com
Nachfolgend finden Sie den Anmeldelink zum Live-Webinar.
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