Mobbing und MeToo-Vorwürfe am Arbeitsplatz

Sobald Hinweise auf belästigendes oder diskriminierendes Verhalten im Sinne des AGG vorliegen, sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, unverzüglich zu handeln und aufzuklären. Dies schützt nicht nur Betroffene, sondern das gesamte Unternehmen und ist wesentlicher Bestandteil einer belastbaren Governance- und ESG-Struktur.
Gleichzeitig sind Mobbing- und MeToo-Vorwürfe keine Routineangelegenheit. Jede Situation fordert eine passgenaue, sorgfältig abgewogene Untersuchung.
Wir geben Orientierung und beleuchten praxisnah, welche Besonderheiten im Umgang mit diesen Vorwürfen zu beachten sind und wie sie sich rechtssicher und zugleich fair aufklären lassen.
Wir zeigen,
- wie relevante strafrechtliche Tatbestände rechtlich einzuordnen sind und welche Konsequenzen diese Einordnung für das weitere Vorgehen im Unternehmen hat,
- welche Besonderheiten bei der Planung und Durchführung interner Untersuchungen zu beachten sind,
- und welche arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten – von Schutz- und Interimsmaßnahmen bis hin zu Abmahnung oder (außerordentlichen) Kündigung – effektiv und gerichtsfest umgesetzt werden können.
Rechtliche Hinweise
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