Besser beraten bei Stiftungen, Steuern & Testament
11.07.2019 München
Der Beratungsbedarf im
Bereich Nachfolge und Stiftungen ist ungebrochen. Sie als Berater aus dem
Private Banking, Mitarbeiter eines Family Office oder Vermögensverwalter sind
hier oft der erste Ansprechpartner für Ihre Kunden bei Schenkungen,
Erbschaften, Steuern und Testament.
Mit unserer Veranstaltungsreihe
Nachfolge
& Stiftungen, die integraler Bestandteil unseres Angebots
für
Familienunternehmen
& Private Clients ist, informieren wir Sie über
folgende Themen:
Gesprengte Ketten und
geschlossene Reihen –
Aushebelung von
Erbverträgen und Minderjährige in Familiengesellschaften
Vertragsmäßige Erbeinsetzungen und Vermächtnisse in einem Erbvertrag können
wirken wie Ketten. Denn zu ihrer Aufhebung oder auch nur Änderung bedarf es
grundsätzlich der Mitwirkung beider Vertragschließenden. Verschenkt der
vertraglich Gebundene noch zu Lebzeiten, kann der vertraglich eingesetzte Erbe
bestimmte (Ersatz-) Ansprüche gegen den Beschenkten haben, der vertraglich
eingesetzte Vermächtnisnehmer gegen den Erben und gegen den Beschenkten. Doch
es gibt auch Möglichkeiten, diese Ketten zu sprengen und die Verfügungsfreiheit
wiederzuerlangen.
Auch bei – steuerlich motivierten – Schenkungen an Minderjährige, die nicht
selten erst ab einem bestimmten Alter und in einem bestimmten Umfang verfügen
können sollen, ist die Einschränkung der Verfügungsfreiheit beabsichtigt. Ein
zweckmäßiges und beliebtes Gestaltungsinstrument sind Familiengesellschaften.
Bei der Beteiligung von Minderjährigen sind hier aber einige Feinheiten zu
beachten.
Neue Medien neue
Familie –
Digitaler Nachlass und
Erwachsenenadoption in der Nachfolge
Sowohl im Berufs- als auch im Privatleben findet Kommunikation zunehmend
über digitale Medien statt und auch die Verwaltung von Dokumenten erfolgt
überwiegend digital. Zum Nachlass gehören heute daher regelmäßig auch digitale
Daten und Konten bei digitalen Dienstleistern wie z.B. Email-Providern und
sozialen Netzwerken. Auch dieser digitale Nachlass kann einen erheblichen Wert
haben und sei er auch nur ideell. Deshalb ist wichtig zu wissen, was im Erbfall
mit diesen Daten geschieht, welcher Handlungsbedarf besteht und welche Regelungsmöglichkeiten
es gibt.
Für die Adoption eines Erwachsenen kann es verschiedene Motive geben: sei es
der Wunsch nach dem Fortbestand der Familie und des Familiennamens oder das
Streben nach einer Reduzierung der Erbschaftsteuerlast, die bei Vererbung von Vermögen
an Personen außerhalb des engsten Familienkreises angesichts hoher Steuersätze
und niedriger Freibeträge erheblich sein kann. Erfahren Sie, unter welchen
Voraussetzungen eine Adoption als Gestaltungsmittel in Betracht kommt.
Operation Exit – Wege aus
der Stiftung
Die Stiftung ist ein vielseitig einsetzbares und beliebtes
Gestaltungsinstrument. Rund 550 der rund 23.000 rechtsfähigen Stiftungen wurden
in 2018 neu errichtet. Doch es kann auch Gründe geben, eine errichtete Stiftung
zu beenden oder das ihr übertragene Vermögen zurückzuholen. Z.B. weil das
Stiftungsgeschäft steuerlich verunglückt ist, weil sich wesentliche
Vorstellungen des Stifters als falsch herausstellen, er sich geirrt hat, er
oder seine Familie einen Vermögensbedarf haben. Dann stellt sich die Frage nach
Ansätzen zur Rückholung des Vermögens oder gar zur vollständigen Beendigung der
Stiftung. Erfahren Sie, welche Ansätze möglich sind, um einem Stifter aus der
Stiftung zu helfen.
Überraschend
international – die deutsche Schenkung- und Erbschaftsteuer
In den letzten Jahren stand bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer vor
allem das komplexe System der Betriebsvermögensverschonung im Fokus samt dessen
Verschärfung für Großvermögen (> EUR 26 Mio.). Die deutsche Schenkung- und
Erbschaftsteuer kann aber auch an ihrer Basis überraschen – mit der
persönlichen unbeschränkten Steuerpflicht, die sich nicht mit deutschen
Sachverhalten zufrieden gibt. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht
sie, wenn ein Schenker oder Erblasser in Deutschland einen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn Deutsche ins Ausland ziehen, begleitet sie
die Erbschaftsteuer noch fünf Jahre lang. Aber auch wenn der Beschenkte, Erbe
oder Vermächtnisnehmer diese Anknüpfungspunkte erfüllt, fällt diese Steuer an. In
all diesen Fällen gilt das für den gesamten Vermögenserwerb. So kann es zu sehr
überraschenden Besteuerungen kommen, wenn z.B. ein Ausländer in Deutschland
einen Wohnsitz begründet und Vermögen verschenkt oder verstirbt, oder wenn er
etwas geschenkt bekommt oder erbt. Erfahren Sie, in welchen internationalen
Fälle die deutsche Schenkung- und Erbschaftsteuer fällig wird und wie man sich
davor schützen kann.
Informieren Sie sich, wie Sie Ihre Kunden in Nachfolgefragen bei Stiftungen,
Steuern und Testament besser unterstützen können.
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