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Die neue Geld­transfer­verordnung

15.03.2016

Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wird die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als wichtiger Schritt angesehen, um die Integrität und Stabilität des Systems der Geldtransfers und damit das Vertrauen in das Finanzsystem insgesamt zu schützen.

Als eine der Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben das Europäische Parlament und der Rat am 20.5.2015 die neue Geldtransfer-Verordnung VO (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers verabschiedet. Die neue Geldtransfer-Verordnung ist am 20. Tage nach ihrer Veröffentlichung und damit am 26.6.2015 in Kraft getreten und gilt ab dem 26.6.2017 ohne weiteren Umsetzungsakt.

Neben zahlreichen Detailänderungen besteht eine wesentliche Neuerung der neuen Geldtransfer-Verordnung insbesondere darin, dass auch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister künftig wirksame Verfahren einrichten müssen, mit deren Hilfe feststellbar ist, ob die Felder für Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten mit den zulässigen Angaben ausgefüllt wurden, ob erforderliche Informationen fehlen oder unvollständig sind und wie auf fehlende oder unvollständige Angaben zu reagieren ist.

Im Zusammenspiel mit der 4. Gw-RL wird die neue Geldtransfer-VO zu einer innerhalb der Union deutlich einheitlicheren und wohl auch effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung führen, auch wenn bereits eingeleitete Initiativen zur weiteren Überarbeitung der 4. Gw-RL und der Einschränkung des Bargeldverkehrs bereits erahnen lassen, dass die die ergriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen aller Voraussicht nach nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer noch umfassenderen Regulierung sein werden.

Einen ausführlichen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Geldtransferverordnung erhalten Sie in dem im Compliance-Berater | 3/2016 erschienen Beitrag "Die neue Geldtransferverordnung – Überblick zu den wesentlichen Änderungen". Wenn Sie Fragen zur Geldtransferverordnung oder generell zum Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Jens H. Kunz.

Weitere Artikel: 4. EU-Geldwäscherichtlinie - Finale Einigung zwischen EU-Parlament und RatAuswirkungen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie auf Unternehmen, Banken und Berater
 

 

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