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4. EU-Geld­wäsche­richtlinie

12.02.2015

+++ UPDATE+++ Lesen Sie auch unseren aktuelleren Beitrag vom 15. Oktober 2015: "Auswirkungen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie auf Unternehmen, Banken und Berater"

Am 27.01.2015 haben das Europäische Parlament (EU-Parlament) und der Rat der Europäischen Union (Rat) im Rahmen der sog. „Trilogverhandlungen“ über die 4. EU-Geldwäscherichtlinie eine Einigung über eine finale Fassung der neuen Richtlinie (Neue Geldwäscherichtlinie) erzielt. Damit stehen einer Verabschiedung durch das EU-Parlament und dem Rat grundsätzlich keine Hindernisse mehr entgegen. Zudem haben sich EU-Parlament und Rat über die Verabschiedung einer überarbeiteten Fassung der sog. EU-Geldtransferverordnung geeinigt.
Im Folgenden möchten wir Sie über einige wichtige Punkte informieren, die im bisherigen Verfahren zur Einigung auf die Neue Geldwäscherichtlinie kontrovers diskutiert wurden und Auswirkungen auf die künftige Ausgestaltung der geldwäscherechtlichen Compliance-Organisation haben werden.

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