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Aktuelles Urteil zur Pkw-EnVKV

14.07.2014

Nach einem aktuellen Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 24.04.2014, 6 U 10/14, muss selbst bei der Werbung für Fahrzeugmodelle, die noch nicht in Serie hergestellt und auch noch nicht bestellbar sind, die von der PKW-EnVKV (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) vorgesehenen Angaben über die Verbrauchs- und Emissionswerte enthalten. Darauf wies das OLG Frankfurt hin. Nach seiner Auffassung gelte dies dann, wenn die Werbung den Eindruck vermittelt, dass das Modell in absehbarer Zeit käuflich erworben werden kann und es sich nicht etwa nur um eine Studie oder einen nicht marktreifen Prototypen handelt. Das Informationsbedürfnis des Verbrauchers bestehe nämlich unabhängig davon, wann der Verbraucher das fragliche Fahrzeug tatsächlich bestellen oder erhalten kann.

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