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Autonome Fahr­zeuge im Straßen­verkehr ab 2023 auch in der Slowakei!

08.12.2022

Auch die Slowakische Republik hat jetzt Rechtsvorschriften verabschiedet, die sich auf die Entwicklung von Technologien für autonomes Fahren und intelligente Mobilität konzentrieren. Die Präsidentin der Slowakischen Republik unterzeichnete das Gesetz vom 8. November 2022 zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Entwicklung automatisierter Fahrzeuge.

Das verabschiedete Gesetz, das am 2. Januar 2023 in Kraft tritt, stellt einen unauffälligen, aber wichtigen Schritt in Richtung der Entwicklung des Betriebs automatisierter Fahrzeuge in der Slowakei dar. Das Gesetz verankert unter anderem Begriffe wie autonomes Zustellfahrzeug und regelt die Bedingungen für Inhaber einer Genehmigung für den Betrieb eines autonomen Zustellfahrzeugs. Um die Haftung gegenüber der künstlichen Intelligenz oder dem autonomen Fahrzeug selbst auszuschließen, wird die bestehende Definition des Fahrers auf eine Person ausgedehnt, die ein Fahrzeug mit einem automatisierten Fahrsystem beaufsichtigt. Autonome Zustellfahrzeuge werden unter bestimmten Bedingungen auch auf Bürgersteigen und anderen Orten, an denen Fußgänger gehen können sowie auf Radwegen fahren können.

In naher Zukunft werden wir uns daran gewöhnen müssen, dass wir als Verkehrsteilnehmer in der Slowakei auf autonom fahrende Fahrzeuge treffen werden. Völlig autonome Fahrzeuge, die sicher und ohne Fahrereingriff oder Überwachung fahren, sind jedoch noch Zukunftsmusik.

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