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Die Belastung von Eigen­versorgern mit der EEG-Umlage nach dem EEG 2014

24.10.2014

Wer Strom selber erzeugt und verbraucht (Eigenversorger) musste nach bisherigem Recht im Regelfall für den selbstverbrauchten Eigenstrom keine EEG-Umlage zahlen. Das am 01. August 2014 in Kraft getretene EEG 2014 führt insofern zu einer grundlegenden Änderung: Ab sofort werden alle Eigenversorger mit der EEG-Umlage belastet.

Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, insbesondere für Bestandsanlagen. Aber auch Betreiber von Bestandsanlagen müssen sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um ihren Bestandsschutz nicht zu gefährden. Betreiber von neuen Eigenversorgungsanlagen haben zudem neue Meldepflichten zu beachten. Dr. Cornelia Kermel und Dr. Martin Geipel stellen die Neuregelung sowohl für Bestandsanlagen als auch für Neuanlagen im Einzelnen dar und geben Hinweise, was praktisch zu beachten ist.

Den Aufsatz von Kermel/Geipel finden Sie in der RdE Recht der Energiewirtschaft 2014, Heft 10-11, 416 ff.

Gerne lassen wir Ihnen den Aufsatz auch als PDF zukommen.

Energie & Infrastruktur
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