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Bundes­kabinett beschließt Gesetzes­entwurf zur WLAN Haftung

21.09.2015

Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Gesetzesentwurf zur WLAN Haftung trotz massiver Kritik unverändert beschlossen. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Ausweitung von öffentlichen WLAN Hotspots zu fördern.

Eine Neufassung des Telemediengesetzes soll deshalb die Risiken für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots verringern. Die Gesetzesänderung enthält ein Haftungsprivileg vor, nach dem Anbieter von Hotspots künftig nicht mehr für Rechtsverletzungen Dritter schadensersatzpflichtig sind und auch nicht mehr als Störer auf Unterlassung oder Beseitigung in Anspruch genommen werden können. Das Haftungsprivileg, das die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr umsetzt, greift allerdings nur dann, wenn der Betreiber angemessene Maßnahmen zur Sicherung des Netzwerkes getroffen hat. Die geforderten Sicherheitsmaßnahmen sind jedoch sowohl von Vertretern der Wirtschaft als auch von Verbraucherschützern als zu streng kritisiert worden. So bemängelte z.B. der Branchenverband Bitkom, dass nach der Neuregelung jedem einzelnen Nutzer ein Zugangscode zugeteilt werden müsse.

Gleichzeitig will die Bundesregierung sogenannte Hostprovider im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen strenger in die Pflicht nehmen. So sollen sich Dienste wie z.B. Filehoster oder Cloudservices nicht mehr ohne weiteres auf Unkenntnis der Rechtsverletzung berufen können, wenn es sich bei ihrem Dienst um einen sogenannten „gefahrgeneigten Dienst“ handelt. Das wird z.B. dann vermutet, wenn das Geschäftsmodell im Wesentlichen in der Verletzung von Urheberrechten besteht oder der Diensteanbieter vorsätzlich die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert. Kritiker bemängeln, dass die Vermutung Hostprovider unangemessen einschränke.

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