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Bundes­netz­agentur geht gegen Zwangs­router vor

08.08.2014

Im Juli hat die Bundesnetzagentur angekündigt, dass ihr Entwurf für eine TK-Transparenzverordnung nun zur weiteren Abstimmung dem Bundestag  vorgelegt wird. Die Regulierungsbehörde geht davon aus, dass die Verordnung noch im Herbst diesen Jahres in Kraft treten kann. Der Entwurf enthält u.a. Regeln, die den sog. Routerzwang auflösen sollen. Provider sollen ihre Kunden zukünftig darüber informieren, dass das Equipment frei austauschbar ist und ihnen auf Verlangen alle Zugangsdaten mitteilen, die für eine Installation alternativer Router erforderlich sind.

Das Thema Zwangsrouter beschäftigt Kunden, Anbieter und Regulierer bereits seit einiger Zeit. Aus Sicht der Provider bringt der Einsatz gebrandeter Router Vorteile im Kundensupport und im Netzwerkmanagement. Kundenschutzverbände kritisieren demgegenüber die IT-Sicherheitsrisiken, die mit einer fehlenden Vielfalt an Routern einhergehen. Des Weiteren gebe es keinen sachlichen Grund dafür, die Wahlfreiheit der Kunden in Bezug auf Hardware und – zum Teil durch Routervoreinstellungen geblockte – Internetdienste einzuschränken. Schließlich wehren sich auch alternative Routerhersteller. Sie halten Exklusivkooperationen zwischen Providern und ausgewählten Herstellern für eine ungerechtfertigte Behinderung des Wettbewerbs.

Ursprünglich hatte die Bundesnetzagentur sich in dieser Frage noch für unzuständig erklärt. Die Provider hätten ihr mitgeteilt, dass die Zwangsrouter Bestandteil des Telekommunikationsnetzes seien. Folglich – so die Bundesnetzagentur – sei die im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) normierte „Endgerätefreiheit“, dessen Anwendungsbereich sich nur auf Hardware auf der Kundenseite des sog. Netzabschlusspunkts erstreckt, nicht einschlägig.

Doch zwischenzeitlich hat sich die politische Lage gewendet. Nachdem sich die Große Koalition im Koalitionsvertrag gegen den Routerzwang ausgesprochen hat, initiierte die Bundesnetzagentur eine schriftliche Anhörung von Kunden und Providern zur Frage, wo sich der Netzabschlusspunkt befinde. Parallel erarbeitete die Bundesnetzagentur den Entwurf für eine TK-Transparenzverordnung. Doch auch im Licht der Ergebnisse der Anhörung hat sich die Bundesnetzagentur bislang einer Definition des Netzabschlusspunkts enthalten. Kritiker befürchten daher, dass die Verordnung an der Praxis der Provider kaum etwas ändern wird. Sie könnten sich weiterhin auf den Standpunkt stellen, dass die sog. Multifunktionsrouter aufgrund der integrierten Netzsteuerungsfunktionen auf der Provider-Seite des Netzabschlusspunkts stehen. Die Offenlegungspflichten der Transparenzverordnung – so die Kritiker – würden dann praktisch ins Leere laufen.

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