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Bundesrat möchte OTT-Dienste regulieren

26.04.2016

Der Bundesrat am 22.04.2016 eine Entschließung verabschiedet mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, den TK-Rechtsrahmen mit Blick auf „Messengerdienste wie beispielsweise WhatsApp, Line, Telegram“ zu überarbeiten. Er fordert die Bundesregierung auf, das TKG der fortgeschrittenen Digitalisierung und den damit verbundenen „neuen“ Diensten anzupassen.

Klassische Telekommunikationsdienste erhalten mehr und mehr Konkurrenz von sog. “Over-the-Top“-Diensten (OTT-Dienste) – wie etwa Messaging oder VoIP-Diensten. Ob auf diese OTT-Dienste das TKG gleichermaßen Anwendung findet wie auf traditionelle Anwendungen, ist nicht geklärt. Rechtsprechung, Regulierer, Anbieter und juristische Literatur streiten derzeit um diese Frage. Möglicherweise fällt ihre Beantwortung unter der gegenwärtigen Rechtslage sogar je nach der technischen Funktionsweise eines Dienstes unterschiedlich aus. Die Rechtsunsicherheit für Anbieter ist daher derzeit groß. In der Praxis können sie sich nur durch eine einzelfallgerechte Beurteilung und rechtliche Begutachtung ihres individuellen Dienstes und seiner Funktions- und Nutzungsbedingungen abhelfen.

Der Bundesrat hat sich nun für „eine stärkere Gleichbehandlung“ von OTTs und anderen Telekommunikationsdiensten ausgesprochen. Es müsse sichergestellt werden, dass ein ausreichendes Schutzniveau für Nutzer von OTT-Diensten vor allem bezüglich ihrer Verkehrsdaten und Kommunikationsinhalte gelte. Für Nutzer sei nämlich nicht transparent, ob bzw. welchen gesetzlichen Regelungen ihr Dienst unterliegt.

Um den Digitalisierungsprozess in Deutschland optimal zu begleiten, also sowohl wirtschaftliche Vorteile auszuschöpfen als auch die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen, hat die Bundesregierung mit der „Digitalen Agenda 2014-2017“ grundsätzlich bereits einen politischen Aktionsrahmen geschaffen. Zudem hat das VG Köln mit Urteil vom 11.11.2015 erstmals am Beispiel von Gmail geurteilt, dass OTT-Dienste grundsätzlich dem Telekommunikationsdienste-Begriff des TKG und damit der Regulierung unterfallen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – Google hat dem Vernehmen nach Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesrat sieht daher anscheinend kurzfristigen Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Die Bundesregierung ist nun dazu angehalten bis Herbst 2016 einen Fortschrittsbericht vorzulegen.

Weitere Artikel: Gmail ist ein TK-Dienst im Sinne des TKG 

 

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