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Das Coronavirus - Beschränkungen bei Einreise

10.03.2020

Bislang hat das Infektionsrisiko in Deutschland noch nicht zu Einreiseverboten im Personenverkehr geführt. Es werden allerdings Vorsichtsmaßnahmen im grenzüberschreitenden Personenverkehr getroffen. Anders sieht es in einigen anderen Ländern aus, die zum Teil drastische Einreisebeschränkungen oder auch -verbote verhängt haben.

Einreisekontrollen

Bei der Einreise in andere Länder müssen Reisende, auch deutsche Staatsangehörige oder Reisende aus Deutschland, wegen des Infektionsrisikos mit verstärkten Einreisekontrollen rechnen wie bspw. Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessung, Quarantänemaßnahmen und Einreisesperren. Diese Maßnahmen werden täglich verschärft.

Einreise nach Deutschland

Bei der Einreise nach Deutschland müssen Flugreisende aus – derzeit – China, Japan, Südkorea, dem Iran und aus Italien mit Einreisekontrollen rechnen. Sie müssen eine sog. Aussteigekarte (Passenger Locator Cards = PLC) ausfüllen, um Kontaktpersonen nachverfolgen zu können, falls sich ein Mitreisender später als Träger des Coronavirus herausstellen sollte. Reisende (einschließlich der Besatzungsmitglieder), die per Flugzeug oder Schiff aus den genannten Ländern nach Deutschland einreisen, müssen vor dem Aussteigen Angaben zum Flug/Fahrt und zur persönlichen Erreichbarkeit für die nächsten 30 Tage nach Ankunft machen.

Bei Bahnreisen im öffentlichen Personenfernverkehr und im Regionalverkehr müssen die Bahnunternehmen aufgrund einer Allgemeinverfügung der Bundespolizei Verdachtsfälle unverzüglich der Bundespolizei melden. Tritt ein Verdachtsfall auf, müssen Reisende in diesem Zug die „Aussteigekarte Bahnverkehr“ ausfüllen.

Liegen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland bei einem Reisenden Indizien einer Erkrankung mit dem Coronavirus vor, informiert die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde, die dann eine medizinische Bewertung vornimmt und über eine Behandlung entscheidet.

Es werden zudem laufend Handzettel mit Information für Reisende in den verschiedenen Sprachen in Reisebereiche (Ankunftsbereich für Schengen- und Nicht-Schengen-Reisende) und durch die Beförderungsunternehmen ausgelegt, um über Hygienemaßnahmen und Verhalten bei Feststellen von Erkrankungssymptomen zu informieren.

Was machen andere Länder?

Das Auswärtige Amt gibt aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise zu einzelnen Ländern, die auch laufend aktualisiert werden.

USA hat seit 12. März 2020 eine 30-tägige Einreisesperre für Reisende aus Europa, genauer aus den Schengener Vertragsstaaten und daher auch Deutschland erlassen. Grund dafür ist die Schengenweite Personenfreizügigkeit innerhalb dieser Vertragsstaaten, die bewirkt, dass Personenkontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr von einem Schengenstaat zum nächsten generell – abgesehen von Einzelfällen und in der jetzigen Situation – nicht stattfinden. Großbritannien und Irland sind von diesem Verbot ausgeschlossen. Die Einreisesperre in die USA betrifft alle, die in den 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem der 26 Schengenstaaten waren. Amerikaner, die sich im Schengenraum aufhalten, sollen erst nach einem Test wieder in die USA einreisen dürfe.

Bereits seit dem 6. März 2020 in Israel die Einreise aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und der Schweiz für nicht-israelische Staatsangehörige (bzw. Nicht-Palästinenser) grundsätzlich nicht mehr möglich. Viele Flugverbindungen nach Israel sind einstweilen eingestellt. Einige Orte sind auch komplett gesperrt. Von Reisen ins Westjordanland wird wegen drohender Ansteckung abgeraten. Touristen werden bereits aufgefordert, „geordnet“ das Land zu verlassen.

Personen, die aus Deutschland und anderen Ländern mit festgestellten Erkrankungsfällen nach Moskau reisen, sind verpflichtet, sich selbst 14 Tage lang in Quarantäne zu begeben und sich bei der Stadt Moskau zu melden. In Bhutan und der Mongolei sind Einreise- und teilweise auch Ausreisesperren für Deutsche und andere Reisende verhängt worden. In Vietnam ist die Visafreiheit für Deutsche vorübergehend aufgehoben worden. Nepal vergibt Visa für Deutsche nur mehr, wenn eine negative Coronatest-Bestätigung vorgelegt wird. Die Visa von deutschen Staatsangehörigen für Indien werden für ungültig erklärt, soweit sie noch nicht eingereist sind. Thailand bittet alle Deutschen im Land, freiwillig für 14 Tage in häusliche Quarantäne (nicht im Hotel!) zu gehen.

In der Schweiz ist mit verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und in Einzelfällen mit Einreisesperren zu rechnen.

Italien hat das ganze Land zur Sicherheitszone erklärt. Die Sperrung von Flughäfen für Direktflüge nach/aus China und Gesundheitskontrollen an Flughäfen, Häfen und im Überlandverkehr sind angeordnet worden. Grenzschließungen sind derzeit nicht geplant. D.h. Reisende können das Land verlassen; die im Land bleiben, werden gebeten ihre Fortbewegung auf das Notwendigste zu beschränken und Selbsterklärungen abzugeben. Seit 8. März bis zunächst 3. April 2020 sind bestimmte Regionen mit einem Ein- und Ausreiseverbot belegt. Südtirol hat das öffentliche Leben mehr oder weniger komplett eingestellt und die Wintersaison für beendet erklärt. Von nicht erforderlichen Reisen nach Italien wird abgeraten. Österreich hat einen weitgehenden Einreisestopp aus Italien verhängt, der vor allem italienische Staatsbürger betrifft. Der Transit von Touristen durch Österreich ist noch erlaubt, jedoch ohne Zwischenstopp in Österreich. Zu diesem Zweck kann vor Einreise nach Österreich die Tankanzeige kontrolliert werden, und eine Erklärung ist zu unterzeichnen.

Das Robert-Koch-Institut hat nun auch die ostfranzösischen Gebiete Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne als Corona-Risikogebiete eingestuft. 

Auch Ruanda, Liechtenstein und die Malediven haben (Stand: 10. März 2020) Einreisekontrollen mit Gesundheitsprüfungen und weiteren Maßnahmen angeordnet.

Ruanda, Liechtenstein und die Malediven haben Einreisekontrollen mit Gesundheitsprüfungen und weiteren Maßnahmen angeordnet. Zwischenzeitlich (Stand: 12. März 2020) haben auch zahlreiche weitere Länder solche Maßnahmen angeordnet. 

Situation in Deutschland

In Deutschland sind bislang noch keine generellen zwangsweisen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einreise angeordnet worden. Vielmehr setzt man vorrangig auf die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen, insbesondere sich zu melden und untersuchen zu lassen, wenn ein Ansteckungsverdacht besteht. Grundsätzlich soll jedes Unternehmen, jeder Veranstalter und jede Behörde oder Institution (wie vor allem Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser) selbstverantwortlich einen Handlungsplan aufzustellen, um eine Ansteckung von Personen zu unterbinden. In der Regel orientieren sich die Verantwortlichen an den Empfehlungen der öffentlich zugänglichen Quellen, wie dem Robert-Koch-Institut. Innerhalb Deutschlands werden in und von einzelnen Bundesländern mittlerweile im Stundenrhythmus Veranstaltungsverbote verhängt. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmer sind in einigen Bundesländern, wie in Bayern bis zum Ende der Osterferien, untersagt. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit potentiell mehreren Hundert Personen wie Theater, Konzerte oder Vorlesungen an Hochschulen werden nicht generell abgesagt, sondern in Einzelfall, oder aber – bei Hochschulen bis nach den Osterferien – verschoben. 

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