• Kompetenzen
  • Persönlichkeiten
  • International
  • Karriere
  • Veranstaltungen
  • Noerr_news
  • Presse
  • Partner
  • datenschutz
  • impressum
  • Noerr Consulting AG
  • 中文
  • modern-slavery-act
Noerr Visual
en
en
  • Kompetenzen
  • Persönlichkeiten
  • International
Noerr Newsroom Datenschutzbehörde kündigt mehrstellige Millionenbußgelder wegen Datenschutzverletzungen an - Risiken für Unternehmen steigen

Datenschutzbehörde kündigt mehrstellige Millionenbußgelder wegen Datenschutzverletzungen an - Risiken für Unternehmen steigen

19.07.2019

Empfehlungen zum Data Breach Management


SQL-Injections, Bugs oder andere Sicherheitslücken - dass Daten in unserer zunehmend digitalisierten Welt in falsche Hände geraten, ist sicherlich kein Einzelfall. Sei es ein gezielter Hacking-Angriff auf digitale Assets oder auch nur der versehentliche Verlust von Daten - die Szenarien denkbarer Datenschutzverletzungen sind schier unbegrenzt. Hinzu kommt eine nicht unbeachtliche Dunkelziffer nicht erkannter Datenschutzvorfälle. Kürzlich angekündigte Millionenbußgelder lassen nun aufhorchen: Datenschutzpannen bergen erhebliche finanzielle Risiken für Unternehmen.

Bekanntermaßen hat die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die Anforderungen an den Umgang mit Datenpannen erheblich verschärft. Nicht zuletzt der vergleichsweise weite Begriff der meldepflichtigen Datenschutzverletzung und die für die Meldung an die zuständige Behörde vorgesehene 72-Stunden-Frist stellen Unternehmen vor enorme Herausforderungen beim Management von Data Breaches.

Schon vor Anwendung der DS-GVO hatten die europäischen Datenschutzbehörden Leitlinien zur Handhabung von Datenschutzverletzungen veröffentlicht. Auch die deutschen Datenschutzbehörden haben schon früh auf die verschärften Anforderungen beim Umgang mit Datenpannen und die drohenden Bußgelder bei Verstößen hingewiesen. Zum Teil haben deutsche Aufsichtsbehörden sogar bereits gezielte Datenschutzprüfungen zum „Incident Response“ angekündigt.

Erste Bußgelder verhängt


Zwar üben sich die deutschen Datenschutzbehörden bei der Verhängung von Bußgeldern für Datenschutzverletzungen bislang noch in Zurückhaltung. Das erste deutsche Bußgeld für Datenschutzverletzungen hatte die baden-württembergische Datenschutzbehörde (LfDI Baden-Württemberg) im September 2018 in Höhe von 20.000 Euro gegen den Social-Media-Anbieter Knuddels verhängt. Nach Angaben der Datenschutzbehörde war das betroffene Unternehmen wegen konstruktiver Zusammenarbeit mit der Behörde und umfangreicher Verbesserungen bei der Sicherheit glimpflich davongekommen.

Die kürzlich verlautbarten Ankündigungen der britischen Datenschutzbehörde (ICO) gleichen demgegenüber einem Paukenschlag: Die Behörde möchte Bußgelder in Höhe von umgerechnet etwa 110 Millionen und 203,7 Millionen Euro für Datenschutzverletzungen bei Marriott und British Airways verhängen - obwohl auch in diesen beiden Fällen die betroffenen Unternehmen nach Angaben der Datenschutzbehörde bei der Untersuchung der Vorfälle mit der Datenschutzbehörde kooperiert und nach Bekanntwerden der Vorfälle Verbesserungen der Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Ob die vom ICO angekündigten Bußgelder Ausnahmefälle bleiben werden oder nur einen ersten Vorgeschmack auf die zukünftige Bußgeldpraxis der europäischen Datenschutzbehörden geben, steht in den Sternen. Dennoch dürfte den Ankündigungen eine gewisse Signalwirkung nicht abzusprechen sein.


Weitere Folgeschäden


Ungeachtet etwaiger Bußgelder drohen bei Datenschutzverletzungen und besonders auch bei falschem Handhabung solcher Verletzungen allerdings vor allem erhebliche Reputationsschäden für betroffene Unternehmen. Möglicherweise droht auch der Verlust wichtiger Geschäftsgeheimnisse. Nicht ausgeschlossen sind im Extremfall außerdem Schadensersatzforderungen betroffener Personen.


Wie schützen Sie sich am besten?


Um negative Konsequenzen von Datenpannen bestmöglich zu vermeiden, empfehlen wir die Sensibilisierung von Mitarbeitern zur Erkennung und zum richtigen Umgang mit Datenschutzvorfällen und die Implementierung robuster Data Breach Management Prozesse. Vorbeugende Maßnahmen und Reaktionspläne gilt es durch gezielte Trainings und regelmäßige Probeläufe im Sinne eines kontinuierlichen Prozesszyklus zu bewerten und zu verbessern. Mit beteiligten Dienstleistern und Kooperationspartnern sollten praxisgerechte Vereinbarungen zur Unterstützung bei Datenpannen getroffen werden.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie gerne: Dr. Daniel Rücker oder Sebastian Dienst
Practice Group: Datenschutz

Kontakte
  • Daniel Rücker

    Dr. Daniel Rücker, LL.M.

    Rechtsanwalt
    T +49 89 28628457

  • Sebastian Dienst

    Sebastian Dienst

    Rechtsanwalt
    T +49 89 28628457

Downloads

  • Als PDF herunterladen

Bestens informiert

Noerr_news abonnieren und immer auf dem Laufenden bleiben!

Anmeldung: Noerr_news
  • Karriere
  • Veranstaltungen
  • Noerr_news
  • Presse
  • Partner
  • datenschutz
  • impressum
  • Noerr Consulting AG
  • 中文
  • modern-slavery-act
  • Karriere
  • Veranstaltungen
  • Noerr_news
  • Presse
  • Partner
  • datenschutz
  • impressum
  • Noerr Consulting AG
  • 中文
  • modern-slavery-act
Noerr PartGmbB