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DAV-Stellung­nahme zum Richtlinien­entwurf zum Vertrags­recht für Online-Waren­handel

16.03.2016

DAV-Depesche Nr. 10/16 vom 10.03.2016

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich in seiner Stellungnahme Nr. 13/2016 zum Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren (COM(2015) 635). Der DAV begrüßt den Vorschlag zur Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren im Grundsatz. Jedoch geht der Vorschlag in dem Ziel, ein hohes Niveau von Verbraucherschutz zu verwirklichen, nach Meinung des DAV zu weit. Dadurch werden für den Verbraucher falsche Anreize gegeben. Der DAV gibt überdies zu bedenken, ob der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Verbraucherverträge beschränkt bleiben oder, als dispositives Recht, auch auf Unternehmerverträge erweitert werden sollte. Es ergeben sich daneben auch unerwünschte Differenzierungen aus der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Online-/Fernabsatzverträge. Davon abgesehen ist der Vorschlag in vielen Einzelpunkten noch verbesserungsbedürftig.

Unsere Partnerin Frau Dr. Sylvia Kaufhold ist im Deutschen Anwaltverein Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Europäisches Vertragsrecht, der diese Stellungnahme Nr. 13/2016 verfasst hat. Frau Dr. Kaufhold steht Ihnen für Fragen dazu oder aber anderen Themen des Online-Handels oder Kaufrechts gerne zur Verfügung.

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