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Der Ratenkauf im Internet

27.08.2015

Im E-Commerce stehen dem Verbraucher regelmäßig eine Vielzahl verschiedener Zahlungsmethoden zur Verfügung. Während Zahlungsmittel wie Lastschrift, Kreditkarte oder auch Online-Bezahldienste wie PayPal oder Klarna bereits seit geraumer Zeit zum Standardportfolio gehören, ist das Anbieten eines Ratenkaufs im E-Commerce in der Praxis noch vergleichsweise wenig verbreitet. Laut einer aktuellen Studie der ibi research zum „Ratenkauf im E-Commerce“ ist diese Zahlungsmethode jedoch im Kommen.

Die steigende Bedeutung dieser Zahlungsmethode einerseits sowie die recht komplexe Gesetzessystematik in diesem Rechtsbereich andererseits geben Anlass, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Online-Ratenkäufe näher zu betrachten. Unsere Rechtsanwälte Dr. Tom Billing und Bärbel Milsch haben sich daher eingehend mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Das Ergebnis ihrer Überlegungen ist als Beitrag in der Zeitschrift NJW 2015, S. 2369 ff. veröffentlicht, der neben den Grundlagen des Teilzahlungsgeschäft i. S. v. § 507 BGB insbesondere den folgenden praxisrelevanten Fragen nachgeht:

  • Pflichten des Onlinehändlers beim Ratenkauf (Informations- und Erläuterungspflichten, Widerrufsbelehrung und Prüfung der Kreditwürdigkeit);
  • Fernabsatzprivileg (Formerleichterung nach § 507 Abs. 1 Satz 2 BGB und Abtretungskonstruktion);
  • Rechtsfolgen von Formmängeln; sowie
  • Vorzeitige Beendigung des Teilzahlungsgeschäfts (Rücktritt/Kündigung des Unternehmers und vorzeitige Rückzahlung durch den Verbraucher).

Eine Herausforderung für die Praxis stellen vor allem die umfangeichen, teilweise unklaren gesetzlichen Informationspflichten dar, insbesondere mit Blick auf das Widerrufsrecht. Onlinehändler, die eine Integration des Ratenkaufs in ihren Onlineshop erwägen, sollten diese Fallstricke kennen. Um den komplexen Integrationsprozess zu erleichtern, besteht für Onlinehändler auch die Möglichkeit einer Kooperation mit spezialisierten Zahlungsdienstleistern, welche zum Teil nahezu fertige Module anbieten. Aber auch bei der Gestaltung entsprechender Kooperationsverträge gilt es Einiges zu beachten.

Wünschen Sie nähere Informationen zum Ratenkauf im Internet oder hierzu eine praxisgerechte und innovative Beratung? Dann sprechen Sie uns gerne direkt an oder schreiben uns eine E-Mail. Auch für Fragen zu einer anderen Thematik im E-Commerce oder im Vertriebsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

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