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Noerr Newsroom Deutschland: Weitere legislative Initiativen und Maßnahmen im Kartellrecht

Deutschland: Weitere legislative Initiativen und Maßnahmen im Kartellrecht

2/5/2019

Neben der stärkeren Betonung auf den Verbraucherschutz sind im Rahmen der bevorstehenden 10. GWB-Novelle eine Reihe weiterer Änderungen im deutschen Kartellrecht geplant, insbesondere im Bereich der Missbrauchsaufsicht für digitale Geschäftsmodelle, wie etwa prozessuale Verbesserungen durch die Beschleunigung von Missbrauchsverfahren und die verbesserte Nutzbarkeit einstweiliger Maßnahmen (siehe ausführlich hierzu nachstehend unseren Beitrag „Zunehmende Bedeutung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Digitalwirtschaft“).

Darüber hinaus sollen diese Neuerungen durch eine Umsetzung der „ECN+“-Richtlinie flankiert werden, welche die Kartellbehörden der Mitgliedstaaten mit weiteren Befugnissen ausstatten soll, um eine einheitliche Durchsetzung des europäischen Kartellrechts zu gewährleisten. In Regierungskreisen rechnet man gegenwärtig damit, einen ersten Referentenentwurf der 10. GWB-Novelle im Laufe dieses Jahres vorzulegen. Das Gesetzgebungsverfahren soll dann bis Ende 2020 abgeschlossen werden.

Des Weiteren hat die Bundesregierung kürzlich eine „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt, um das deutsche und europäische Kartellrecht für die Herausforderungen des digitalen Wandels weiter zu stärken. Die mit Vertretern aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft besetzte Kommission soll bis Herbst 2019 konkrete Handlungsempfehlungen insbesondere zum europäischen Kartellrecht vorlegen, welche in der Folge auch der nach der im Mai 2019 anstehenden Europawahl neu zusammengesetzten Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt werden sollen.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie gerne: Dr. Fabian Badtke
Practice Group: Kartellrecht

Kontakte
  • Fabian Badtke

    Dr. Fabian Badtke, LL.M.

    Rechtsanwalt
    T +49 69 971477124

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