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Deutschland: Zunehmende Bedeutung der kartell­rechtlichen Miss­brauchs­aufsicht in der Digital­wirtschaft

05.02.2019

Die Kartellbehörden waren bei der Verfolgung marktmissbräuchlichen Verhaltens auf digitalen Märkten in den vergangenen Jahren sehr aktiv. Die Europäische Kommission hat Rekordbußgelder gegen Intel, Qualcomm und Google verhängt und auch das Bundeskartellamt ermittelt derzeit in international viel beachteten Verfahren gegen Facebook und Amazon.

Wir erwarten, dass die Missbrauchsaufsicht in der Digitalwirtschaft auch im Jahr 2019 weiter an Bedeutung gewinnen wird. So wurde im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung der Bedarf für die Weiterentwicklung der Missbrauchsaufsicht festgestellt, insbesondere im Hinblick auf Plattformunternehmen (siehe hier). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat wiederum zur Vorbereitung möglicher Gesetzesänderungen eine Studie zur „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht“ in Auftrag gegeben. Im Hinblick auf marktmächtige Plattformunternehmen ist die Einführung eines „Konzepts der Intermediationsmacht“ angedacht, wonach für die Würdigung der Marktstellung einer Plattform nicht nur die Qualifikation der Tätigkeit einer Plattform als „Anbieter von Vermittlungsdiensten“ oder „Nachfrager der Angebotsleistungen auf der Plattform“ entscheidend sein kann, sondern auch die Gesamtbetrachtung der Umstände mit besonderer Berücksichtigung der Marktstellung der Plattform auf den verschiedenen Plattformenseiten eine Rolle spielen kann. Darüber hinaus wird beispielsweise diskutiert, wie Missbrauchsverfahren beschleunigt werden können, ob die Missbrauchsaufsicht bereits vor Entstehen einer beherrschenden Stellung eingreifen kann, um ein Umkippen des Marktes in ein Monopol (sog. „Tipping“) zu verhindern und wie der Zugang von abhängigen Unternehmen zu wettbewerbsrelevanten Daten („Big Data“) ermöglicht werden kann (siehe hier).

Unternehmen, die in der Digitalwirtschaft tätig sind, sollten daher bei ihrer strategischen Positionierung im Markt im kommenden Jahr mehr denn je beachten, dass sich in vielen Konstellationen kartellrechtlich relevante Themen ergeben können.

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