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E-Commerce in Franchise- und anderen Vertriebs­systemen

05.06.2015

Zulässiger Vertriebskanal oder vertragswidrige Konkurrenz durch den Franchisegeber?

Das Verhältnis von stationärem Geschäft und E-Commerce ist nicht immer spannungsfrei. Dennoch ist es für viele Hersteller oder Großhändler alternativlos, den E-Commerce als Vertriebskanal zu nutzen. In Vertriebssystemen – insbesondere dem Franchising, aber etwa auch in Vertragshändlersystemen und Verbundgruppen – kann mit dem Einstieg der Systemzentrale in den Online-Handel der Vorwurf der Vertriebsmittler einhergehen, der E-Commerce der Systemzentrale führe zu einer rechtswidrigen Kannibalisierung des stationären Geschäfts der Vertriebsmittler. Dieser Vorwurf berührt eine Reihe vertrags- und kartellrechtlicher Fragen, die erstmals vertieft Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren waren, zuletzt einer rechtskräftigen Entscheidung des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 15.10.2014 (im Verfahren VI-U [Kart] 4/14). Danach ist der E-Commerce eines Franchisegebers grundsätzlich zulässig, er begründet im Verhältnis zu den Franchisenehmern des betreffenden Franchisesystems grundsätzlich weder einen Pflichtverstoß im Sinne von § 280 Abs. 1 S. 1 BGB noch einen Verstoß gegen Kartellrecht.

Für die Ausgestaltung des E-Commerce in Vertriebssystemen sind diese aktuellen Entscheidungen im Grundsatz von erheblicher Bedeutung. Unsere Rechtsanwälte Dr. Tom Billing und Prof. Dr. Karsten Metzlaff haben sich daher eingehend mit dieser Thematik auseinandergesetzt und dazu in der Zeitschrift BB 2015, S. 1347 ff. einen Beitrag veröffentlicht, der den in den vorgenannten Entscheidungen behandelten vertrags- und kartellrechtlichen Fragen im Einzelnen nachgeht.

Sofern Sie an dem vollständigen Beitrag in BB 2015, S. 1347 ff. interessiert sind, schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail oder rufen uns an, wir senden Ihnen dann den Beitrag gerne zu. Auch für spezielle Fragen zu dieser oder einer anderen vertriebs- bzw. kartellrechtlichen Thematik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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