News

eHealth & Telemedizin – Bundes­regierung kündigt Gesetzes­entwurf an

10.07.2014

Nach Ansicht der Bundesregierung wird der medizinische Fortschritt und die Sicherung der flächendeckenden Versorgung auch der ländlichen Räume in Zukunft von dem Einsatz besonderer Versorgungsformen der Telemedizin abhängen. Als Grundstein für den schnellen und sicheren Austausch von Patientendaten sollen nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Nutzung der entsprechenden Telematik-Infrastruktur konkretisiert werden. Die Vorlage eines Gesetzesentwurfs bis Ende 2014 hat das Bundesministerium für Gesundheit am 25.06.2014 angekündigt.

Nachdem in Deutschland in der Vergangenheit (nicht nur im Bereich der elektronischen Gesundheitskarte) bereits erste Gesundheitsprojekte unter verstärkter Nutzung von Kommunikations- und Informationstechnologien umgesetzt wurden, bleibt zu hoffen, dass die neuen Gesetzesregelungen den Beteiligten möglichst viel Rechtssicherheit bei der elektronischen Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Patientendaten geben und Belange der Datensicherheit und Datenverschlüsselung unter besonderer Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht berücksichtigen werden.

Mit Blick auf das (im Ausland bereits vermehrt genutzte) Gesamtspektrum der Telemedizin – von der Telediagnostik bis hin zur Teleoperation – werden allerdings auch künftig große Herausforderungen bei der Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verbleiben. Falls die Bundesregierung ihren Ankündigungen zur umfassenden Förderung der eHealth-Landschaft in Deutschland tatsächlich Taten folgen lässt, müssten daher nicht nur die Abrechnungsgrundlagen der behandelnden Ärzte fortgeschrieben, sondern auch standesrechtliche Regelungen des ärztlichen Berufsrechts hinsichtlich der Behandlungs- und Delegationsmöglichkeiten unter Nutzung von Telekommunikationsmitteln überarbeitet werden. Auch verbleibt Klarstellungsbedarf mit Blick auf Arzthaftungsfragen, die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche mehrerer an einer eHealth-Behandlung beteiligter Leistungserbringer sowie weiterer Bereiche, wie dem Heilmittelwerberecht.

Life Sciences
Regulierung & Governmental Affairs

Share