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Energie­ausweise – Änderungen durch Energie­einspar­verordnung (EnEV 2014)

10.06.2014

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt u.a. die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise. Mit Beschluss der Bundesregierung vom 16. Oktober 2013 wurde das Verfahren zur Änderung der EnEV abgeschlossen, so dass die Novellierung am 01. Mai 2014 in Kraft treten konnte, wodurch die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) umgesetzt wurde. Allerdings verursachen die vielfachen Änderungen dieser Novellierung Unsicherheiten in der praktischen Anwendung.

Tipps zur praktischen Umsetzung der EnEV 2014-Vorgaben zu den Vorlage- und Übergabepflichten von Energieausweisen und Pflichtangaben in Immobilienanzeigen finden Sie in der aktuellen Ausgabe unserer News Real Estate Investment Group. Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren möchten, melden Sie sich bitte mit dem Formular auf der rechten Seite an.

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