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Entwicklungen des rumänischen Kartellrechts

01.02.2016

Zum 1. Januar 2016 sind eine Reihe von Änderungen zum rumänischen Wettbewerbsgesetz Nr. 21/1996 („Gesetz“) in Kraft getreten, die auf eine endgültige Harmonisierung der nationalen rumänischen Gesetzgebung mit den EU-Vorschriften ausgerichtet sind.

Den Vertretern des Wettbewerbsrates zufolge waren diese Änderungen zur Verfahrensoptimierung und zur Beseitigung von Defiziten, denen der Wettbewerbsrat in seinen Untersuchungen in der Praxis begegnete, erforderlich.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Berechnung von Bußgeldern nach Settlementverfahren und nach Anträgen auf die Anwendung der Kronzeugenregelung, ein neues Befragungsverfahren und zusätzliche Untersuchungsrechte des Wettbewerbsrates sowie eine Beschränkung hinsichtlich Art und Umfang von Dokumenten, die dem anwaltlichen Berufsgeheimnis unterliegen.

Eine umfassende Übersicht ist hier zu finden.

Darüber hinaus hat der Wettbewerbsrat eine kurze Zusammenfassung seines Tätigkeitsberichts für das Jahr 2015 veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass im Laufe des vergangenen Jahres 13 neue Untersuchungen eingeleitet wurden, u.a. in Bezug auf Märkte wie den Vertrieb von Strom und Stromzählern, von Filmen in Kinos, von Versicherungen, sowie von Wartungsdienstleistungen und Ersatzteilen für Schiffe, welche die Grenzen am Schwarzen Meer schützen.

Im Laufe des Jahres 2015 hat der Wettbewerbsrat 12 Untersuchungen zu Verstößen gegen das Gesetz abgeschlossen, von denen 67% verbotene vertikale Absprachen und 34% Kartelle und Fälle von Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung betrafen. Die im Jahr 2015 verhängten Bußgelder belaufen sich insgesamt auf etwa EUR 53 Mio. (12% mehr als 2014).

Derzeit laufen beim Wettbewerbsrat 48 Untersuchungen, von denen 70% mutmaßliche Kartelle oder Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung betreffen.