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Entwurf des „E-Health-Gesetzes“ – Update und Ausblick

20.11.2015

Am 4. November fand im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen („E-Health-Gesetz“) statt.

Ziele des Gesetzes sind die Einführung von Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte, die Etablierung einer Telematikinfrastruktur für sichere Kommunikation im Gesundheitswesen, die Verbesserung der Interoperabilität informationstechnischer Systeme im Gesundheitswesen, sowie die Förderung telemedizinischer Leistungen.

Meinungsstand zum Gesetzentwurf

Die meisten Sachverständigen und Verbandsvertreter befürworteten die Grundausrichtung des Gesetzentwurfs:

  • Für die Patienten sei vor allem der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte und der einheitliche Medikationsplan von Bedeutung. In der Praxis sei aber auch der Austausch von elektronischen Arztbriefen wichtig.
  • Besonders begrüßt wurde die Kombination aus Druck und Anreizen, die dafür sorgen soll, dass Ärzte und Krankenhäuser von den neuen elektronischen Anwendungen (Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte, elektronische Entlassbriefe) zügig Gebrauch machen.

Auch zusätzliche Änderungs- und Fortentwicklungsvorschläge wurden unterbreitet:

  • Mehrfach wurde betont, dass der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte und der elektronische Entlassbrief nur der Beginn eines weiterzuführenden E-Health-Prozesses sein könne. Als nächsten Schritt wünschten sich viele der zur Anhörung Geladenen die Einführung einer umfassenden elektronischen Patientenakte, bei der die Versicherten selbst über die Freigabe und Übermittlung ihrer gespeicherten Daten entscheiden.
  • Der GKV-Spitzenverband und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) kritisierten (nochmals), dass das Gesetz in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Telematikinfrastruktur Anreize für Parallelinfrastrukturen setze.
  • Einige Experten wiesen darauf hin, dass das geplante Interoperabilitätsverzeichnis (welches die im Gesundheitswesen verwendeten technischen und semantischen IT-Standards auflisten soll) nur den Charakter einer Bestandsaufnahme habe und die Interoperabilität nicht vorantreiben könne. Der Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg) plädierte für einen verbindlichen Prozess, in dem festgestellt wird, welche internationalen Standards genutzt werden sollen.
  • Der Deutsche Pflegerat forderte dazu auf, auch den nichtärztlichen Gesundheitsbereich in den Blick zu nehmen und auch dort für eine bessere Vernetzung zu sorgen.

Anderen Sachverständigen hingegen ging schon der vorgelegte Entwurf zu weit:

  • Wiederholt kamen Sicherheitsbedenken zur Sprache. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bezweifelte, ob alle Patienten die Tragweite einer Entscheidung über die Freigabe ihrer Daten richtig einschätzen können und wies zudem auf Gefahren hin, die durch Angriffe auf die Telematikinfrastruktur drohten.

Nur vereinzelt wurde das Vorhaben in Gänze abgelehnt. So durch das Bündnis Stoppt die e-Card, das ein „Memorandum für das gesamte Projekt“ forderte. Bis heute gebe es keine Kosten-Nutzen-Analyse. Der Notfalldatensatz sei zu komplex strukturiert und gleiche mittlerweile einer kleinen elektronischen Patientenakte. Außerdem könnten die neuen Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte im Ausland nicht verwendet werden. Das Bündnis Stoppt die e-Card verwies als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte auf den Europäischen Notfallausweis. Dieses Papierdokument koste weniger und bleibe in der Hand der Versicherten.

Ausblick

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich schon seit Mai 2015 im parlamentarischen Verfahren. Nachdem sich nun die meisten Sachverständigen grundsätzlich positiv zum Entwurf geäußert haben, kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz mit eventuell kleineren Änderungen in den kommenden Wochen verabschiedet wird. Geplant ist nach wie vor, dass das E-Health-Gesetz zum Jahresbeginn 2016 in Kraft tritt.

Einzelne Regelungen des Vorhabens werden allerdings erst sukzessive greifen:

  • So soll das Erstellen und Einlesen von elektronischen Entlassbriefen vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2018 vergütet werden.
  • Der Patientenanspruch auf den Medikationsplan soll ab 1. Oktober 2016 bestehen.
  • Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen sollen ab 1. April 2017 vergütet werden.
  • Die Speicherung der Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte soll ab 1. Juli 2018 möglich sein.
Weitere Artikel: eHealth & Telemedizin – Bundesregierung kündigt Gesetzesentwurf an; E-Health-Gesetzgebung in Deutschland - Update

 

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