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EU-Datenschutz-Grund­verordnung: Stichtag zur Anwend­barkeit der neuen Regeln steht nun fest

10.05.2016

Dem Datenschutzrecht stehen, wie berichtet, auf EU-Ebene umfassende Änderungen bevor, mit denen sich jedes datenverarbeitende Unternehmen auseinanderzusetzen hat. Der Paradigmenwechsel wurde nun am 4. Mai mit der Veröffentlichung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als Verordnung 2016/679/EU offiziell eingeläutet.

Ab wann gilt die DS-GVO?

Die DS-GVO tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Ihre Regelungen gelten allerdings erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, also ab 25. Mai 2018 (Art. 99 Abs. 2 DS-GVO).

Was ist in der Zwischenzeit zu tun?

Unternehmen sollten die Übergangsfrist nutzen, um ihre gesamten Datenverarbeitungstätigkeiten inhaltlich (Ist die vom Unternehmen vorgenommene Datenverarbeitung weiter gerechtfertigt?) und formal (Ist der Betroffene nach der DS-GVO anders und/oder umfassender zu informieren?, etc. ) an die Anforderungen der DS-GVO anzupassen.

Spätestens ab dem 25. Mai 2018 muss jedes betroffene Unternehmen die neuen Anforderungen einhalten. Andernfalls drohen drastische Bußgelder (wir berichteten).

 

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