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EU-Kommission geht gegen Geo-Blocking im Pay-TV-Bereich vor

24.07.2015

 

Am 23. Juli 2015 verschickte die Europäische Kommission sogenannte Beschuldigtenschreiben („Statements of Objection“) an den britischen Pay-TV-Betreiber Sky UK sowie die Hollywood-Filmstudios Disney, NBC Universal, Paramount Pictures, Sony, Twentieth Century Fox und Warner Bros.

Der Vorwurf der EU-Kommission

Der Vorwurf lautet, dass die bestehenden Lizenzvereinbarungen zwischen den Filmstudios und Sky UK dazu führen, dass Verbraucher außerhalb des Vereinigten Königreichs und Irlands die Pay-TV-Inhalte (z.B. Filme und TV-Serien) von Sky UK weder online („Streaming“) noch über Satellit abrufen können. Die EU-Kommission sieht darin die vertragliche Vereinbarung eines absoluten Gebietsschutzes, welche ohne Vorliegen einer überzeugenden Rechtfertigung gegen das Kartellverbot nach Art. 101 Abs. 1 AEUV verstößt.

Filmstudios vergeben typischerweise gebietsbezogene Lizenzen für die Ausstrahlung von Filmen und TV-Serien, d.h. ein Sender darf diese nur in einem bestimmten Mitgliedstaat ausstrahlen. Während dies grundsätzlich zulässig ist, ist es der EU-Kommission ein Dorn im Auge, dass Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten auf diese Angebote nicht zugreifen können, bzw. dass z.B. Abonnenten eines Online-Streaming-Dienstes diesen in der Regel nicht nutzen können, wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten.

Das EuGH-Urteil Premier League/Murphy

Die EU-Kommission stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2011 (verb. Rs. C-403/08 u. C-429/08, Premier League/Murphy). Darin entschied der EuGH, dass Lizenzvereinbarungen, die zu einem absoluten Gebietsschutz für die Ausstrahlung von Fußballspielen über Satellit führen, gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßen. Es ist jedoch offen, in wie weit sich dieses Urteil auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen lässt.

Weiteres Verfahren

In den gegen Sky UK und sechs Hollywood-Studios eingeleiteten Verfahren erhalten die beschuldigten Unternehmen nun zunächst die Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, bevor die Kommission eine Entscheidung erlassen wird, die dann ggf. eine Geldbuße zur Folge haben kann. Parallel ermittelt die Kommission im Zusammenhang mit Lizenzvereinbarungen zwischen diesen Filmstudios und den Pay-TV-Anbietern Canal Plus (Frankreich), Sky Italia, Sky Deutschland und DTS (Spanien) zu ähnlichen Vorwürfen.

Strategie für den digitalen Binnenmarkt

Das Verfahren, zu dem die Ermittlungen bereits seit eineinhalb Jahren laufen, gewinnt an besonderer Bedeutung, da es sich perfekt in die „Strategie für den digitalen Binnenmarkt“ einfügt, welche die Kommissare Andrus Ansip und Günther Oettinger Anfang Mai 2015 vorstellten. Ein Schwerpunkt der Strategie ist die weitgehende Vermeidung von Geo-Blocking (d.h. technische Maßnahmen, mit denen der Zugang für Verbraucher zu einer Webseite aufgrund des Aufenthalts- bzw. Standorts gesperrt oder der Verbraucher auf eine inländische Website umgeleitet wird).

Diese Maßnahmen führen nach Ansicht der EU-Kommission zu künstlichen Preisunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten und sind in vielen Fällen nicht gerechtfertigt. Die EU-Kommission leitete ebenfalls im Mai bereits eine Sektoruntersuchung im Bereich E-Commerce ein um zu prüfen, ob und welche Hindernisse beim grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen bestehen. Zudem plant sie eine Reform des Urheberrechts, die den grenzüberschreitenden Abruf digitaler Inhalte innerhalb der EU erleichtern soll.

Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass die Europäische Kommission gewillt ist, Kartellrecht als Werkzeug zur Umsetzung der ambitionierten Digitalstrategie einzusetzen. Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein.

Weitere Artikel: EU-Kommission stellt Strategie für den digitalen Binnenmarkt vorSektoruntersuchung der Europäischen Kommission im E-Commerce-Sektor

 

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