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EU: Umdenken bei vertikalen Vereinbarungen?

05.02.2019

Die Europäische Kommission („Kommission”) untersucht zur Zeit, ob die sog. Vertikal-GVO, nach der bestimmte vertikale Vereinbarungen vom Kartellverbot in Artikel 101 Absatz 1 AEUV gruppenweise freigestellt sind und deren Geltungsdauer am 31.05.2022 endet, zu diesem Zeitpunkt auslaufen, verlängert oder novelliert werden sollte.

Im Rahmen des Evaluationsprozesses sammelt die Kommission Informationen u.a. von Unternehmen, von Verbrauchern und nationalen Wettbewerbsbehörden, um beurteilen zu können, ob die Verordnung “nach wie vor wirksam, effizient und relevant ist, ob sie im Einklang mit anderen EU-Rechtsvorschriften steht und ob sie einen Mehrwert schafft”. Im Dezember 2018 veröffentlichte die Kommission hierzu bereits die ersten Ergebnisse einer Umfrage. Der gesamte Evaluationsprozess wird voraussichtlich im vierten Quartal 2020 ein Ende finden. Für Interessenvertreter besteht nun die Möglichkeit, sich an den weiteren Konsultationen zu beteiligen, die u.a. auch einen für das erste Quartal 2019 angekündigten Interessenvertreter-Workshop beinhalten. Dort können Unternehmen ihre Ansichten zum bisherigen Verordnungstext abgeben und insbesondere deren Zweckmäßigkeit im Umgang mit neuen Marktentwicklungen, die sich seit Erlass der Verordnung im Jahr 2010 ergeben haben, bewerten. Relevant wird insbesondere, ob und wie eine Anpassung der Vertikal-GVO an die steigende Bedeutung des Onlinehandels, den Auftritt neuer Marktteilnehmer, wie z.B. Online-Plattformen, und etwa die zunehmenden Tendenzen zu dualen Vertriebsstrategien geboten ist. Voraussichtlich wird sich der Konsultationsprozess auch mit Preisvergleichs- und Preisüberwachungsalgorithmen sowie der Rolle von Suchmaschinen und Online-Marktplätzen beschäftigen. Einige dieser Themen waren bereits Gegenstand jüngerer Entscheidungen der Europäischen Gerichte, aber es gibt weiterhin viele rechtliche Herausforderungen in diesem Bereich.

Unternehmen sollten die Entwicklungen eng verfolgen und erwägen, sich in den Evaluationsprozesses einzubringen. Die Kommission wird die im Rahmen der Untersuchung gewonnenen Informationen und Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammenfassen. 

Kartellrecht

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